Wie beantrage ich einen Presseausweis?

Wie beantrage ich einen  Presseausweis ?

Ein Presseausweis ist ein Ausweis, der Dritten gegenüber als Beleg dafür dient, dass jemand hauptberuflich als Journalist tätig ist. In erster Linie ist ein Presseausweis somit als Arbeitsinstrument zu verstehen, das im Zuge der journalistischen Recherche zum Tragen kommt und diese erleichtern soll.

Bislang trugen Presseausweise die Autorisierung der Innenminister und auf der Rückseite des Ausweises stand der Vermerk, der Inhaber des Ausweises solle bei seiner journalistischen Arbeit unterstützt werden.

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Mit Inkrafttreten eines Beschlusses der Innenministerkonferenz vom 07. Dezember 2007 wurde dieser Vermerk ab Beginn dieses Jahres in „Institutionen und Unternehmen werden gebeten, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen.“ umformuliert.

Aber wo kann ein Presseausweis beantragt werden und welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?:

       

Der Presseausweis wird von sechs Verbänden ausgegeben, und zwar von DJV, dju, BDZV, VDZ, Freelens und VDS.

Um einen Presseausweis zu beantragen, muss das Antragsformular einer dieser Verbände ausgefüllt werden, wobei diese Formulare auf den Internetseiten und in den Landesgeschäftstellen, bei Freelens und VDS in den Bundesgeschäftsstellen verfügbar sind.

 

 Antragsformular und Redakteurvertrag 

     

Neben dem Antragsformular muss ein entsprechender Nachweis darüber geführt werden, dass der Antragssteller hauptberuflich als Journalist tätig ist, das bedeutet, seinen Lebensunterhalt ausschließlich oder überwiegend mithilfe journalistischer Arbeit erzielt.

Als Nachweis dient dabei ein Redakteurvertrag oder eine Bescheinigung über ein Vertragsverhältnis bei festangestellten Journalisten oder eine entsprechende Bescheinigung oder ein Vertrag bei Volontären. Freiberufliche Journalisten können ihre hauptberufliche Tätigkeit belegen, indem sie entsprechende Vertragsvereinbarungen über eine Mitarbeit bei beispielsweise einer Zeitung oder Zeitschrift oder Veröffentlichungen und Honoraranweisungen der mindestens sechs vergangenen Monate vorlegen.

   

       

Der Presseausweis ist jeweils für ein Jahr gültig und muss im Folgejahr durch einen Folgeantrag entsprechend verlängert werden, wobei im Regelfall nur für die Erstbeantragung ein Passfoto sowie der Nachweis benötigt wird.

 

       

Das Antragsformular, bei Erstbeantragung ein Passfoto sowie eine Kopie des Personalausweises und der Nachweis werden bei dem entsprechenden Verband eingereicht.

Zeitgleich wird eine Gebühr fällig. Je nach Verband ist dabei entweder nur der erste Ausweis kostenpflichtig, eine Verlängerung des Presseausweises nicht oder für den Presseausweis wird eine jährliche Gebühr erhoben. 

       

Neben dem Presseausweis selbst kann ein Presse-Autoschild beantragt werden. Dieses berechtigt den Inhaber des Presseausweises dazu, auf den Flächen zu parken, die für die Presse vorgesehen sind.

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2 Gedanken zu „Wie beantrage ich einen Presseausweis?“

  1. Wie kommt es eigentlich, dass es immer heißt, dass \“der\“ Presseausweis von den und den Verbänden ausgestellt wird? Die Innenministerkonferenz hat zuletzt doch 12 oder 13 Verbände akzeptiert. Nur weil die sich nicht einigen konnten, hat die IMK ihren Stempel zurückgezogen. Aber trotzdem sind die Ausweise von den anderen Verbänden doch genauso gültig und anerkannt

  2. Ich kann meinem Vorredner nur zustimmen, so ist auch mein Kenntnisstand. Es ist sinnvoll, dies in dem Artikel richtig zu stellen. Im Journalismus sollte es kein Lobby-Denken geben.

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