Fachausdrücke für das Schalten von Anzeigen in Zeitungen
Zeitungen gehören zu den wichtigsten Informations- und Unterhaltungsmedien. Trotz Internet informieren sich viele über das aktuelle Weltgeschehen und die neuesten Nachrichten aus der Region in der Zeitung, sei es nun beim morgendlichen Kaffee, im Bus oder in der Bahn auf dem Weg ins Büro oder in der Mittagspause.
Genauso unverzichtbar ist der Kleinanzeigenteil, denn für denjenigen, der beispielsweise einen neuen Job sucht, umziehen möchte, den Kauf oder Verkauf eines Autos oder einer Immobilie plant oder auf Partnersuche ist, ist der Blick in die Kleinanzeigen obligatorisch.
Nicht zuletzt aus diesen Gründen ist die Zeitung auch nach wie vor eine wichtige Werbefläche für Privatpersonen und für Unternehmen. Allerdings werden im Zusammenhang mit Zeitungsanzeigen üblicherweise Vokabeln verwendet, mit denen manch einer wenig anfangen kann. Möchte ein Unternehmen eine Anzeige schalten, könnte der Chef beispielsweise die Anweisung geben, seine Assistentin sollte doch bitte eine halbseitige Anzeige im Querformat buchen, angeschnitten und mit einer Zusatzfarbe in HKS 10.
Was eine solche Anweisung konkret und in die Alltagssprache übersetzt bedeutet, erklärt die folgende Übersicht mit den wichtigsten Fachausdrücken für das Schalten von Anzeigen in Zeitungen:
Druckfähige Vorlage oder Setzen der Anzeige durch die Zeitung
Insbesondere bei größeren Anzeigen, die das firmeneigene Logo enthalten sollen, liefern die meisten Unternehmen die Anzeige als druckfähige Vorlage an die Zeitung. Dazu wird die Anzeige beispielsweise von der Grafikabteilung des Unternehmens oder einer damit beauftragten Agentur gestaltet und anschließend als druckfähiges PDF an die Zeitung übergeben.
Kleinere, einfache Anzeigen hingegen lässt der Auftraggeber häufig von der Zeitung setzen. Das bedeutet, er informiert die Zeitung lediglich über die Inhalte, die in der Anzeige stehen sollen, und die Zeitung übernimmt dann die Gestaltung der Anzeige. Einige Zeitungen bieten allerdings an, Anzeigen grafisch zu bearbeiten.
Satzspiegel und Spalten
Jede Zeitung hat einen bestimmten Satzspiegel. Der Satzspiegel legt fest, wo die Texte und Bilder auf der Seite stehen. Die Texte und Bilder sind von einem weißen Rand eingerahmt, der nicht bedruckt ist. Durch den Satzspiegel ist also sichergestellt, dass alle Zeilen innerhalb des Rahmens enden, der Abstand von den Zeilenenden bis zum Blattrand immer gleich bleibt und keine Zeile bis zum Blattrand verläuft.
Der Satzspiegel gliedert sich in mehrere Spalten. Je nach Format der Zeitung sind zwei bis sieben Spalten üblich, im Kleinanzeigenteil kann die Spaltenanzahl aber auch höher sein. Je nachdem, wo die Anzeige platziert werden soll, beeinflusst die Anzahl der Spalten die Größe der Anzeige.
Wird eine Anzeige über eine Spalte gebucht, ist diese größer, wenn der Satzspiegel in zwei Spalten unterteilt ist und entsprechend kleiner, wenn der Satzspiegel aus sechs Spalten besteht.
Angeschnitten und Anschnittszugabe
Bucht der Auftraggeber eine halbseitige Anzeige, nimmt diese Anzeige das halbe Blatt ein. Diese Anzeige liegt innerhalb des Satzspiegels, bleibt also innerhalb der Spalten und verläuft von einem Seitenrand des Satzspiegels zum anderen. Bucht der Auftraggeber hingegen eine angeschnittene Anzeige, bedeutet das, dass diese Anzeige über den Satzspiegel hinausgeht.
Die Anzeige bleibt also nicht innerhalb der vorgegeben Spalten, sondern verlauft von einem Ende der Seite bis zum anderen Ende.Bei einer angeschnittenen Anzeige werden an allen Seiten, die den Blattrand berühren, drei Millimeter hinzugegeben und diese Zugabe wird als Anschnittszugabe bezeichnet. Diese drei Millimeter sind eine Art Rand und stellen sicher, dass alle Inhalte der Anzeige später tatsächlich zu sehen sind.
Ist die Zeitung beispielsweise im Berliner Format angelegt, ist eine Seite 470 Millimeter hoch und 315 Millimeter breit. Wird nun eine halbseitige Anzeige im Querformat gebucht, könnte diese 235 x 315mm groß sein. Wird die Anzeige auf der rechten Seite platziert, müsste die Anzeige somit 238 x 318mm groß angelegt werden.
Soll die Anzeige im Hochformat geschaltet werden, müsste sie 476mm x 160,5mm groß sein, weil diese Anzeige sowohl auf einer Seite als auch oben und unten beschnitten wird.
Sonderfarbe in HKS
Anzeigen in Zeitungen werden meist in Schwarz-Weiß gedruckt, für zusätzliche Farben muss ein entsprechender Zuschlag bezahlt werden. Die Farben werden dabei im Druckbereich meist in HKS angegeben, in selteneren Fällen erfolgt die Angabe auch mit Pantone.
Bei den HKS-Farben handelt es sich um exakte Farbvorgaben, die festlegen, mit welchem Prozentsatz die jeweilige Grundfarbe gedruckt werden soll. Dafür wird mit einem sogenannten HKS-Fächer gearbeitet, auf dem die jeweiligen Farbabstufungen dargestellt sind.
Durch die HKS-Farben ist sichergestellt, dass in der Anzeige genau die Farben in dem Farbton zu sehen sind, die sich der Kunde vorgestellt hat.
Weiterführende Pressethemen, Tageszeitungen und Journalismus:
- Die grössten Nachrichtenagenturen
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