Tipps zur Künstlersozialkasse

Infos und Tipps zur Künstlersozialkasse 

Bei der Künstlersozialkasse, kurz KSK, handelt es sich um eine Einrichtung für alle diejenigen, die auf selbstständiger oder freiberuflicher Basis künstlerisch oder publizistisch tätig sind oder in diesen Bereichen lehren.

Dabei übernimmt die KSK die Funktion einer Verwaltungsstelle, die als Bindeglied zwischen dem Mitglied und den Stellen der Sozialversicherung steht.

Der Gesetzgeber hat die KSK letztlich ins Leben gerufen, weil er erkannt hat, dass viele, die als Journalist, Publizist, Maler, Musiker oder anderweitig kreativ tätig sind, häufig nur ein so geringes Einkommen erzielen, dass sie sich eine soziale Absicherung schlichtweg nicht oder nur unregelmäßig leisten können.

Die Folge davon ist, dass sie nicht nur kaum Rentenansprüche erwerben oder keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, sondern teils nicht einmal krankenversichert sind. An dieser Stelle greift nun die KSK.

Hier die wichtigsten Infos und Tipps zur Künstlersozialkasse in der Übersicht:

        Die Aufgaben.

Die KSK selbst ist keine Versicherung, sondern verwaltet nur die eingehenden Beiträge. Die Mitglieder zahlen rund 50 Prozent der Beiträge für die Krankenversicherung, die Rentenversicherung und die übrigen Sozialversicherungen, den anderen Teil übernimmt der Gesetzgeber.

Die KSK bündelt die Beiträge der Mitglieder, die Pflichtabgaben der Verwerter und die stattlichen Zuschüsse und leitet sie an die entsprechenden Sozialversicherungsträger weiter. Verwerter sind in diesem Fall diejenigen, die die Produkte und Leistungen der Mitglieder verwerten und vermarkten, beispielsweise also Konzertveranstalter oder Tageszeitungen.

Das Mitglied kann sich seine Krankenkasse sowie seinen Rentenversicherungsträger selbst aussuchen und wendet sich auch bei Fragen direkt an diese Stellen. Die KSK tritt dabei aber ähnlich auf wie ein Arbeitgeber, der die eigenen Beiträge entsprechend aufstockt.

Für das Mitglied ergibt sich der Vorteil, dass es wie ein normaler, abhängig angestellter Arbeitnehmer auch sozial abgesichert ist, aber eben deutlich niedrigere Beiträge bezahlen muss.

Allerdings ist die Mitgliedschaft in der KSK weniger eine rein freiwillige Angelegenheit, denn prinzipiell ist jeder selbstständig kreativ Tätige zur Mitgliedschaft in der KSK verpflichtet.

        Die Berufsgruppen.

Anspruch auf eine Aufnahme in der KSK haben diejenigen, die künstlerisch und publizistisch tätig sind, wobei Tätigkeit sowohl die aktive Ausübung als auch das Lehren umfasst. Außerdem muss die Tätigkeit dauerhaft und mit der Absicht ausgeübt werden, ein Einkommen zu erzielen, mit dem der Lebensunterhalt bestritten wird.

Insofern gibt es eine Einkommensmindestgrenze und sofern das Einkommen unter dieser Grenze liegt, ist eine Absicherung über die KSK nicht möglich.

Vor der Aufnahme muss das Mitglied einen Antrag stellen und anhand der Fragebögen wird geklärt, ob die Kriterien für eine Mitgliedschaft erfüllt sind oder ob nicht.

        Die Beitragshöhe.

Die Höhe der monatlichen Beiträge entspricht etwa der Hälfte der gesetzlichen Beiträge. Dabei stellt das Einkommen, das das Mitglied für das nächste Kalenderjahr erwartet, die Berechnungsgrundlage dar.

Das Mitglied gibt also sein erwartetes Jahreseinkommen an, die KSK berechnet daraufhin die Monatsbeiträge und teilt dem Mitglied seinen Anteil in einem Bescheid mit. Stellt sich heraus, dass das erwartete Einkommen höher oder niedriger ausfällt als angegeben, kann die Berechnung auch im Verlauf des Jahres angepasst werden, wobei die KSK im Zuge einer Kontrolle Steuerbescheide oder Rechnungen als Nachweise verlangen kann.

Nun liegt bei einigen Mitgliedern die Versuchung nahe, das Einkommen bewusst niedrig anzusetzen, um auch nur entsprechend niedrige Beiträge zahlen zu müssen.

Letztlich macht dies aber keinen Sinn, denn je niedriger die Beiträge sind, desto geringer fallen später auch die Leistungen insbesondere der Rentenversicherung aus.

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