Infos und Tipps zur Berufswahl als Journalist
Für viele gehört der Beruf des Journalisten in die Gruppe der Traumberufe, denn die Vorstellung von diesem Beruf umfasst Interviews und Treffen mit berühmtem und wichtigen Personen, das Besuchen spannender Orte, das hautnahe Erleben von bedeutenden Ereignissen oder das Verfassen von Texten zu interessanten Themen bei weitestgehend freier Zeiteinteilung.
Die Realität sieht jedoch oft anders aus.
Dies begründet sich zunächst damit, dass der Journalismus nicht an ein genau definiertes Berufsbild geknüpft und auch die Berufsbezeichnung Journalist nicht geschützt ist.
Artikel 5 des Grundgesetztes erlaubt prinzipiell jedem, seine Meinung in Wort und Bild zu äußern und damit letztlich journalistisch tätig zu werden. Hinzu kommt, dass es keinen festgelegten Weg gibt, um Journalist zu werden, zeitgleich ein Berufseinstieg ohne anerkannte Qualifizierung jedoch nur ausgesprochenen Ausnahmetalenten vorbehalten sein dürfte.
Hier daher die wichtigsten Infos und Tipps für diejenigen, die Journalisten werden möchten, in der Übersicht:
Berufswahl Journalist
• Die Ausbildung.
Grundsätzlich kann der angehende Journalist zwischen mehreren Ausbildungswegen wählen. So kann er ein Volontariat bei der Presse, im Rundfunk oder bei einer Agentur absolvieren, eine Journalistenschule besuchen oder Journalistik als Haupt- oder Nebenfach studieren.
Allerdings gibt es deutlich mehr Bewerber als Ausbildungsstellen, so dass eine Ausbildung vielfach schon an den Aufnahmekriterien scheitert. Sinnvoll ist daher, neben den Bemühungen um eine fundierte Ausbildung, möglichst früh Kontakte zu knüpfen.
So können oft erste praktische Erfahrungen bei kleinen Zeitungen vor Ort gesammelt werden und mit etwas Glück kann sich daraus eine freie Mitarbeit entwickeln.
• Die Tätigkeit.
Für die Arbeit als Journalist gibt es unterschiedliche Modelle. Die meisten Journalisten sind als freie Mitarbeiter tätig, was bedeutet, dass sie selbstständig sind und ihre Arbeiten wie ein Unternehmer vermarkten müssen. Sogenannte feste Freie bleiben zwar selbstständig, schließen jedoch einen Vertrag ab, der ihnen eine monatliche Pauschale und geregelte Kündigungsfristen garantiert.
Teilweise sehen die Verträge zudem Urlaub und Urlaubsgeld, Krankengeld sowie eine 13. Monatszahlung vor.
Die Bezeichnung Pauschalist bedeutet meist, dass die Bezahlung durch eine monatliche Pauschale und nicht anhand der veröffentlichten Texte oder Bilder erfolgt. Bei einer Tätigkeit als arbeitnehmerähnlicher Journalist hat der Journalist prinzipiell ähnliche Rechte wie ein Arbeitnehmer, beispielsweise im Hinblick auf seinen Urlaubsanspruch.
Schließlich gibt es Journalisten, die fest angestellt sind, auch wenn dies eher die Ausnahme ist.
• Die Abgaben.
Als Journalist ist eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse verbindlich. Diese zieht die Beiträge für die gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung ein, wobei Journalisten nur die Hälfte des üblichen Beitragssatzes selbst aufbringen müssen.
Steuern werden für Journalisten in Form der Einkommens- und der Umsatzsteuer fällig. Für Tätigkeiten im PR-Bereich kann zudem Gewerbesteuer anfallen und sofern der Journalist als Arbeitnehmer angesehen wird, kann auch Lohnsteuer vom Honorar abgezogen werden.
• Das Einkommen.
Wie viel ein Journalist verdient, hängt vor allem davon ab, wie viele seiner Texte oder Bilder veröffentlicht werden und welche Vergütung dafür vereinbart wurde.
Prinzipiell gibt es keine Gebührenordnung für Journalisten, allerdings spricht die Mittelstandsgemeinschaft Freie Journalisten Empfehlungen aus, die als Richtlinien genutzt werden können.
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