Was dürfen Journalisten eigentlich schreiben?
Artikel 5 des Grundgesetzes sichert jedem das Recht zu, seine eigene Meinung frei auszusprechen und in Wort, Schrift und Bild zu verbreiten. Dieses Recht gilt selbstverständlich auch für Journalisten, wobei sie zusätzlich noch von der Pressefreiheit profitieren.
Die Meinungs- und die Pressefreiheit übernehmen wichtige Rollen in unserem Rechtssystem, denn sie gehören zu den grundlegenden Elementen einer freiheitlichen Demokratie.
Aus diesem Grund schützen die Grundrechte der Meinungs- und der Pressefreiheit auch Tatsachenbehauptungen, wenn und soweit sie zu den Voraussetzungen gehören, um sich eine Meinung bilden zu können. Allerdings gelten die Grundrechte nur für Meinungsäußerungen und die Behauptung von wahren Tatsachen und stoßen dort an ihre Grenzen, wo sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht anderer Menschen verletzen oder gegen geltende Gesetze verstoßen.
Oft sind genau diese Grenzen jedoch fließend und es stellt sich die Frage, was Journalisten eigentlich schreiben dürfen und was nicht:
Inhalt
Was ist eine Meinungsäußerung, was eine Tatsachenbehauptung?
Um beantworten zu können, was Journalisten schreiben dürfen und was nicht, muss zunächst geklärt werden, worin die Unterschiede zwischen einer Meinungsäußerung und einer Tatsachenbehauptung liegen. Eine Tatsachenbehauptung kennzeichnet sich dadurch, dass die Kernaussage nachgeprüft und bewiesen werden kann. Dies gilt auch für die sogenannten inneren Tatsachen.
Innere Tatsachen sind Motive oder Absichten eines Menschen, die aber mit äußeren Geschehnissen in Zusammenhang gebracht werden müssen. Im Unterschied dazu entspricht die Kernaussage bei einer Meinungsäußerung einer persönlichen Stellungnahme oder einer Wertung und ist als solche nicht beweisbar.
In vielen Fällen ist es jedoch nicht möglich, eine Meinung zu äußern, ohne dabei gleichzeitig auch Tatsachen zu behaupten. Um in diesen Fällen den Schutz der Grundrechte nicht zu beschneiden, wird die Meinungsäußerung vorrangig behandelt. Schreibt ein Journalist beispielsweise „die Wüste ist so blau wie das Meer“ wäre dies eine unwahre Behauptung von Tatsachen, denn eine Wüste kann nicht blau sein.
Aber der Journalist möchte auf diese Weise seine Meinung in einem wertenden Bild äußern und aus diesem Grund würde die Aussage nicht als Tatsachenbehauptung, sondern als Meinungsäußerung gewertet werden. Als Tatsachenbehauptung würde die Aussage nur dann angesehen werden, wenn Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung untrennbar miteinander verbunden wären und bei der Kernaussage die Tatsache die Wertung überwiegen würde.
Was ist eine rechtwidrige Meinungsäußerung?
Jeder, der seine Meinung äußert, gibt gleichzeitig auch eine Wertung ab. Da eine Wertung aber nicht immer positiv ausfällt, kann die eigene Meinung einen anderen verletzen. Dennoch sind Meinungsäußerungen grundsätzlich nicht rechtswidrig, denn der Schutz der Meinungsfreiheit hat Vorrang vor dem Persönlichkeitsrecht eines Einzelnen.
Dabei spielt es zunächst auch keine Rolle, ob sich die Meinung auf Tatsachen stützt oder ob nicht. Dennoch kann eine Meinungsäußerung rechtswidrig sein. Dies ist zum einen dann der Fall, wenn sie die Ehre strafbar verletzt oder es sich um eine sogenannte Schmähkritik handelt. Das bedeutet, dass eine Meinungsäußerung immer dann rechtswidrig ist, wenn sie in erster Linie die Absicht verfolgt, jemanden bloßzustellen oder zu diffamieren.
In diesem Fall ist nämlich der Straftatbestand der Beleidigung erfüllt. Außerdem ist eine Meinungsäußerung rechtswidrig, wenn sie gegen allgemeine Gesetze verstößt. Allgemeine Gesetze sind Gesetze, die nicht die Meinungsfreiheit als solches einschränken wollen, sondern zum Schutz von anderen Rechtsgütern in Kauf nehmen, dass es zu einer Einschränkung der Meinungsfreiheit kommt.
Ein Beispiel hierfür ist §33 der Straßenverkehrsordnung. Dieser besagt, dass Werbung außerhalb geschlossener Ortschaften nur dann erlaubt ist, wenn die Verkehrsteilnehmer durch beispielsweise Poster oder Plakate nicht abgelenkt oder belästigt werden. Dadurch ist zwar die Meinungsfreiheit eingeschränkt, allerdings wird dies zugunsten der Verkehrssicherheit in Kauf genommen.
Wann ist eine wahre Tatsachenbehauptung rechtswidrig?
Grundsätzlich verstoßen Behauptungen von wahren Tatsachen nicht gegen geltendes Recht. Allerdings wird auch eine wahre Tatsachenbehauptung in dem Moment rechtswidrig, in dem sie rechtswidrig in das allgemeine Persönlichkeitsrecht einer Person eingreift. Wann dies der Fall ist, hängt davon ab, welche Stellung der Betroffene in der Öffentlichkeit hat und in welche Sphäre der Persönlichkeit die Behauptung eingreift.
Im Hinblick auf die Stellung in der Öffentlichkeit gibt es drei Abstufungen. Zum einen gibt es Privatpersonen, zum anderen relative Personen der Zeitgeschichte. Dies sind Personen, die nur vorübergehend in der Öffentlichkeit stehen. Als dritte Abstufung gibt es absolute Personen der Zeitgeschichte.
Hierzu gehören alle Personen, die dauerhaft in der Öffentlichkeit stehen. Diese Personengruppe kann sich am wenigsten vor wahren Tatsachenbehauptungen über ihr Privatleben schützen. Die Sphären der Persönlichkeit gliedern sich in die Intim-, die Privat-, die Geheim-, die Sozial- und die Öffentlichkeitssphäre. Die Intimsphäre muss immer geschützt bleiben, die Privat-, die Geheim- und die Sozialsphäre in den meisten Fällen.
Zulässig hingegen sind im Normalfall Eingriffe in die Öffentlichkeitssphäre. In vielen Fällen ist es jedoch nicht möglich, klare Grenzen zu ziehen. Aus diesem Grund muss in jedem Einzelfall sorgfältig abgewogen werden, ob die Meinungs- und die Pressefreiheit tatsächlich Vorrang vor dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen haben.
Weiterführende Presseberichte und Ratgeber für Journalisten:
- Tipps und Tricks für die Abizeitung
- Übersicht Formate von Zeitungsartikeln
- Tipps für Pressefotos
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- Kurzportrait deutsche Sonntagszeitungen
Thema: Was dürfen Journalisten eigentlich schreiben?
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..und dann kommt natürlich noch die Einschränkungen durch die jeweiligen Zeitungen dazu oder? Ich meine halt, dass die Zeitung immer noch entscheiden kann welche Artikel sie veröffentlichen wollen, aber trotzdem kann man echt sagen, dass wir besonders in Deutschland gute Bedingungen für Journalisten haben. Da bin ich echt froh drüber 🙂
Dürfen Journalisten über ein Thema schreiben das sie selbst betrifft und dann auch eigene Erfahrungen mit dem Thema in den Text hineinfließen lassen? Plus Hintergrundinfos von Menschen die sich damit auskennen? Zb hat ein Journalist Krebs und er schreibt über den Krebs und dessen Auswirkungen auf das persönliche eigene Leben und er bringt Informationen aus vertrauenswürdigen Quellen wie Ärzten mit hinein ?