Regeln für ein gelungenes Interview

Die wichtigsten Regeln für ein gelungenes Interview 

Die Vokabel Interview ist noch gar nicht allzu lange in unserem Wortschatz vertreten. Ursprünglich leitet sich der Begriff von dem französischen Wort entrevue ab, das ein persönlichen Treffen zwischen Monarchen bezeichnete.

Daraus wiederum entwickelte sich die Bedeutung als Unterredung und schließlich fand die Vokabel ihren Weg aus dem Angloamerikanischen ins Deutsche. Im Zusammenhang mit dem Journalismus bezeichnet ein Interview eine Unterredung im Sinne eines Gesprächs, das mit der Absicht geführt wird, es zu veröffentlichen.

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Dabei gehört das Interview zu den wichtigen und sehr beliebten journalistischen Darstellungsformen. Anders als eine Nachricht oder eine Meldung gibt ein Interview nämlich nicht nur bloße Fakten wieder, sondern hat immer auch eine persönliche und individuelle Note. Daneben sind Interviews aber auch wichtige Werkzeuge bei der Recherche.

Die Informationen, die der Journalist durch das Gespräch erhält, verarbeitet er anschließend redaktionell weiter, um das Interview dann vollständig oder in Auszügen zu veröffentlichen. Generell lebt ein Interview von der Lebendigkeit, die ein Gespräch mit sich bringt. Das bedeutet, der Journalist wird in den meisten Fällen zwar die Fragen und die Sachverhalte, zu denen er seinen Gesprächspartner befragen möchte, vorbereitet haben.

Der tatsächliche Verlauf zeigt sich jedoch erst im eigentlichen Gespräch und ergibt sich aus dem Zusammenspiel zwischen den Gesprächspartnern.

Dennoch ist Grundvoraussetzung, dass einige wenige Grundregeln eingehalten werden und welches die wichtigsten Regeln für ein gelungenes Interview sind, erklärt die folgende Übersicht: 

Regel Nummer 1: Fairness

Bei einem Interview geht es nicht nur darum, die Leser mit Informationen, Daten und Fakten zu versorgen, sondern die Sachinformationen werden durch persönliche Stellungnahmen, Sichtweisen, Einschätzungen und Meinungen ergänzt.

Die hohe Kunst beim Führen eines Interviews besteht dabei darin, dem Befragten Aussagen zu entlocken, die über das bereits Bekannte hinausgehen und so tiefere Einblicke ermöglichen. Trotzdem muss das Interview zu jedem Zeitpunkt absolut fair sein. Dies beginnt schon damit, dass sich der Journalist von Anfang an und unmissverständlich als solcher zu erkennen gibt.

Gleichzeitig sichert er sich so die Möglichkeit, das Gespräch veröffentlichen zu dürfen. Dies liegt daran, dass der Gesprächspartner stillschweigend sein Einverständnis für eine spätere Veröffentlichung gibt, wenn er weiß, dass er mit einem Journalisten spricht und sich auf dieses Gespräch einlässt. Aber auch im Gespräch selbst sollte Fairness selbstverständlich sein. Hierzu gehört dann beispielsweise, zu akzeptieren, wenn sich der Gesprächspartner zu bestimmten Sachverhalten nicht äußern möchte. 

Regel Nummer 2: Achten der Persönlichkeitsrechte

Um das Gespräch wortgetreu wiedergeben zu können, muss der Journalist die Aussagen in irgendeiner Form speichern. Nun verfügen die wenigsten aber über die Fähigkeit, sich ein Gespräch wortwörtlich merken zu können. Das Mitschreiben hingegen hindert den Gesprächsfluss und macht daher letztlich nur dann Sinn, wenn der Journalist das Gespräch in Kurzschrift notieren kann.

Aus diesem Grund werden heute Interviews, sofern es sich nicht um Live-Interviews bei einer Fernseh- oder Radioübertragung handelt, in aller Regel mittels Tonbandgeräten aufgenommen. Dies bringt dann noch zwei weitere Vorteile mit sich. Zum einen verfügt der Journalist durch die Aufnahme über einen Nachweis, falls es im Nachhinein zu Unstimmigkeiten kommen sollte.

Zum anderen können digitale Aufnahmen meist mittels Spracherkennungsprogrammen in Text umgewandelt, müssen also nicht mehr abgetippt werden. Bevor ein Gespräch jedoch aufgezeichnet wird, muss der Gesprächspartner um sein Einverständnis gebeten werden.

Gleiches gilt übrigens, wenn der Journalist Fotos aufnehmen und zusammen mit dem Interview veröffentlichen möchte. Der Gesprächspartner hat jederzeit das Recht, Ton- und Bildaufnahmen zu verweigern, und der Journalist muss die Persönlichkeitsrechte seines Gesprächspartners achten.     

Regel Nummer 3: Zusammenhänge wahren und den Sinn erhalten

Ein klassisches Interview sieht vor, dass die Fragen und Antworten wortgetreu wiedergegeben werden. Dennoch kann und wird der Journalist die Aussagen vor der Veröffentlichung redaktionell bearbeiten. Dabei ist es natürlich erlaubt, offensichtliche Grammatikfehler zu korrigieren, ebenso wie gegen sachliche Verbesserungen nichts einzuwenden ist.

Zudem ist es nicht immer möglich, ein Interview vollständig zu veröffentlichen, so dass der Journalist nach seinem Ermessen Passagen streichen kann. Aber unabhängig vom Umfang der redaktionellen Bearbeitung gilt, dass der ursprüngliche Sinn erhalten bleiben muss.

Das bedeutet, bestimmte Aussagen dürfen weder aus dem Zusammenhang gerissen noch darf das Gespräch so verkürzt werden, dass die Aussage am Ende nicht mehr mit der tatsächlichen Aussage des Gesprächspartners übereinstimmt.  

Regel Nummer 4: das Urheberrecht

Ein Interview ist, vereinfacht erklärt, ein gemeinschaftliches Werk vom Journalisten und seinem Gesprächspartner. Dem Urheberrecht zufolge verfügt der Gesprächspartner daher über den Status des Miturhebers und muss in die Nutzungsrechte einwilligen. Durch die Einwilligung in das Gespräch und den Verzicht auf eine nachfolgende Autorisierung sind die Voraussetzungen für eine Veröffentlichung erfüllt.

Genauso kann der Gesprächspartner aber auch auf eine Autorisierung bestehen. In diesem Fall muss dem Gesprächspartner das fertig bearbeitete Interview vor der Veröffentlichung vorgelegt werden, damit dieser es lesen und eventuell verändern, ergänzen oder bestimmte Aussagen streichen kann.

Allerdings kann sich die Autorisierung negativ auf die journalistische Darstellungsform Interview auswirken, indem sie sowohl die Lebendigkeit als auch die Glaubwürdigkeit beeinflusst. Daher gilt grundsätzlich die Empfehlung, anstelle einer Autorisierung klare Spielregeln zu vereinbaren. Ein Ansatzpunkt hierfür können die zehn Leitlinien sein, die der Deutsche Journalistenverband, kurz DJV, in diesem Zusammenhang erarbeitet hat.

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