Die Geschichte der Zensur

Grundlagenwissen: ein kurzer Überblick über die Geschichte der Zensur

Die Zensur, also die Kontrolle von Informationen und Presseerzeugnissen, die veröffentlicht werden sollen oder bereits veröffentlicht wurden, blickt auf eine schon sehr lange Geschichte zurück.

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Weit bevor es die Presse im heutigen Sinne oder den Beruf des Journalisten gab, wurde versucht, das Recht auf freie Meinungsäußerung einzuschränken und unerwünschte Schriften zu verbieten.

Neben dem Staat spielt hierbei insbesondere die Kirche eine große Rolle. Aber wie war das mit der Zensur genau und wie sieht es heute aus?

Im Sinne von Grundlagenwissen hier ein kurzer Überblick
über die Geschichte der Zensur:

Die Zensur durch die Kirche

Einige Forscher sind der Ansicht, dass es schon in der Bibel einen Hinweis auf die Zensur gibt. In der Apostelgeschichte des Lukas heißt es nämlich: “und manche von denen, die sich mit Zauberei abgegeben hatten, brachten ihre Zauberbücher herbei und verbrannten sie vor dem Volke.“ (Apg 19:19).

Die erste Liste mit verbotenen Büchern wird auf das Jahr 496 datiert. Katholiken war es verboten, sämtliche der Bücher, die auf dieser Schwarzen Liste aufgeführt waren, zu lesen. Ausnahmen galten lediglich für Wissenschaftler und hier vor allem für Theologen.

Sie sollten die Bücher nämlich studieren, um in Erfahrung zu bringen, welche Argumente die Ketzer und Kirchenfeinde anführten. 1475 wurde an der Kölner Universität eine Druckzensur eingeführt, wenige Jahre später erfolgte die Gründung der ersten Zensurkommission durch den Mainzer Erzbischof und 1487 wurde erstmals eine päpstliche Zensurverordnung erlassen.

Mit dem „Index liborum prohibitorum“ führte das Konzil von Trient dann 1564 ein Verzeichnis mit verbotenen Büchern ein. Diese Liste wurde erst durch das Zweite Vatikanische Konzil im Jahre 1966 für ungültig erklärt. Theoretisch hätten Katholiken bis zu diesem Zeitpunkt die laut Index verbotenen Bücher also nicht lesen dürfen.

Um die Zensur durchzuführen, arbeitete die Kirche mit zwei unterschiedlichen Methoden. Die erste Variante war die sogenannte Präventivzensur. Manuskripte, die als gefährlich eingestuft wurden, wurden schon beseitigt, bevor es überhaupt zur Drucklegung kam.

Dadurch wurde nicht nur verhindert, dass die unerwünschten Schriften in die Öffentlichkeit gelangten. Gleichzeitig blieb auch die Reklamewirkung, die ein Verbot naturgemäß mit sich bringt, aus. Die Präventivzensur setzte jedoch die Kontrolle von Druckereien und des Buchhandels voraus und funktionierte nur in enger Zusammenarbeit mit dem Staat.

War das Werk bereits erschienen und eine Präventivzensur damit nicht mehr möglich, griff die Kirche auf die zweite Variante zurück: Sie setzte das Buch auf den Index. Teilweise wurden Bücher auch öffentlich verbrannt. Die Autoren der Bücher mussten mit Kerker oder gar der Todesstrafe rechnen, wenn sie sich weigerten, ihre Aussagen zurückzunehmen.

Die Zensur durch den Staat

Aber nicht nur die Kirche, sondern auch der Staat unternahm immer wieder Versuche, die freie Meinungsäußerung und die Pressefreiheit einzudämmen. So setzte Fürst Metternich 1819 das österreichische Zensurverfahren nahezu im gesamten Deutschen Bund durch.

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Dieses Verfahren sah vor, dass alle Bücher, Zeitungen und Zeitschriften mit einem Umfang von weniger als zwanzig Druckbogen, was etwa 300 Seiten entspricht, der Vorzensur unterworfen wurden.

In diesem Zuge wurden sie überarbeitet, teils gekürzt und im Sinne des Staates abgeändert. Die Autoren hatten dann die Wahl, ob sie die Änderungen hinnahmen oder ihre Manuskripte zurückzogen.

Für Werke aus dem Ausland waren Sonderregelungen mit verschiedenen Zensurgraden vorgesehen. Schriften, die der Admittur zugeordnet waren, durften ohne Einschränkungen verbreitet werden. Bei Werken im Transeat war zwar der Verkauf erlaubt, die Werke durften aber nicht beworben werden.

Der Zensurgrad Erga schedam besagte, dass der Käufer eine schriftliche Erklärung abgeben musste, bevor er die Schriften erwerben konnte. Werke, die der Damnatur zugeordnet waren, galten als Gefährdung für den Staat oder die Sittlichkeit und durften weder beworben und verbreitet noch gekauft werden.

Im weiteren Verlauf der Geschichte wurde die Zensur immer wieder unterschiedlich gehandhabt. So wurde sie mal komplett aufgehoben, dann wurden die Zensurbestimmungen wieder verschärft. Mal wurden die uneingeschränkte Pressefreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung eingeführt, dann wieder wurde der Journalismus als eine Aufgabe definiert, die der Staat zu regeln habe. Insbesondere in der Zeit des Nationalsozialismus spielte die staatliche Zensur noch einmal eine große Rolle.

Zeitungsartikel, Bücher und auch die Berichterstattung im Rundfunk mussten deutschlandtreu, der Regierung wohl gesonnen und nach sozialsozialistischem Geschmack sein. Andernfalls wurden die Werke verboten und die Autoren als Verräter oder Staatsfeinde in Arbeitslager verbracht.

Mit Gründung der Bundesrepublik hat die Zensur hierzulande schließlich ihr endgültiges Ende gefunden. Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert nämlich die Meinungs- und Informationsfreiheit, die Freiheit von Presse, Rundfunk, Film, Wissenschaft und Kunst und besagt eindeutig, dass eine Zensur nicht stattfindet (Abs. 1, letzter Satz). In der DDR hingegen hatte das sogenannte Druckgenehmigungsverfahren bis zu ihrem Ende im Jahre 1989 Bestand.

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Hier schreiben Wolfgang Stocker, freier Journalist, Sabine Lankmann, - Inhaberin Medienagentur, Heiko Rieder, 44 Jahre - Journalist und Christian Gülcan - Inhaber Artdefects Media Verlag (2009 Presseausweis/ DJV) und Ferya Gülcan - Inhaberin Onlinemedien-Agentur. Wir möchten Wissenswertes über die Pressearbeit und Journalismus vermitteln, sowie einen Überblick über die Medienlandschaft in Deutschland geben.

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