Journalistische Ausbildung via Volontariat

Die wichtigsten Punkte bei einer journalistischen Ausbildung via Volontariat 

Eine Tätigkeit als Journalist oder Redakteur sehen viele als Traumberuf und dementsprechend groß ist auch der Andrang. Gleichzeitig ist aber die Anzahl an redaktionellen Ausbildungs- und Arbeitsplätzen sehr begrenzt.

Mittlerweile haben daher Bewerber, die nicht über eine qualifizierte Vorbildung oder ein abgeschlossenes Studium verfügen oder zumindest praktische Berufserfahrung beispielsweise aus einer freien Mitarbeit bei der Presse oder im Rundfunk mitbringen, kaum noch eine Chance.

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Es gibt zwar immer mal wieder Journalisten, die als Quereinsteiger den Weg in den Journalismus gefunden haben, allerdings sind und bleiben sie sehr seltene Ausnahmen. Insbesondere wenn eine spätere Berufstätigkeit im Bereich der Presse, beim Rundfunk oder in Agenturen das Ziel ist, führt in aller Regel kein Weg an einem Volontariat vorbei. Volontariate werden dabei in nahezu allen Medienbereichen angeboten, allerdings sind die Qualitätsunterschiede mitunter enorm.

Dies erklärt sich damit, dass es keine Ausbildungsnormen gibt, die verbindlich festgeschrieben sind, und Ausbildungstarifverträge lediglich bei Zeitungen und Zeitschriften sowie im öffentlich-rechtlichen Rundfunk existieren. Leser, Zuschauer und Hörer erwarten zu Recht aktuelle, sorgfältig recherchierte und kompetent vermittelte Informationen durch qualifizierte Journalisten. Nicht immer können Volontariate den Ansprüchen an eine qualifizierte journalistische Ausbildung jedoch gerecht werden, denn anstatt Volontäre tatsächlich auszubilden und ihnen das Handwerk des Journalismus zu vermitteln, werden sie teilweise als kostengünstige, bestenfalls kurz angelernte Arbeitskräfte eingesetzt.

Hat sich ein Bewerber auf eine Stellenausschreibung hin beworben, die eine journalistische Ausbildung verspricht, wird er sich über eine Zusage im ersten Moment natürlich sehr freuen. Schließlich ist die Konkurrenz auf dem engen Ausbildungsmarkt sehr groß. Dennoch sollte er das Ausbildungsangebot sehr genau prüfen, denn eine qualitativ minderwertige oder gar fragwürdige Ausbildung irgendeines Anbieters wird ihm auf dem journalistischen Arbeitsmarkt nicht viel nutzen.

Anhand welcher Kriterien das Ausbildungsangebot dabei überprüft werden sollte, fasst die folgende Übersicht mit den wichtigsten Punkten bei einer journalistischen Ausbildung via Volontariat zusammen: 

Die wichtigsten Punkte im Zusammenhang mit dem Volontariat selbst

In dem Medienunternehmen, das die Ausbildung anbietet, sollte es mehrere redaktionelle Ressorts oder Arbeitsbereiche und mindestens drei Redakteure geben.

Möglich ist dabei allerdings auch, dass das Medienunternehmen in bestimmten Arbeitsbereichen mit einem oder mehreren anderen Medienunternehmen zusammenarbeitet.

Verschiedene redaktionelle Ressorts und mehrere Redakteure sind deshalb wichtig, weil nur so eine vielseitige journalistische Ausbildung sichergestellt ist. Außerdem sollte der Aufgabenbereich, der im Rahmen des Volontariats vorgesehen ist, nahezu ausschließlich journalistische Tätigkeiten umfassen. In Arbeitsbereiche wie beispielsweise das Marketing oder die Anzeigenakquise hineinzuschnuppern, kann zwar interessant sein, sollte bei einer echten journalistischen Ausbildung aber bestenfalls eine untergeordnete Rolle spielen. Bevor die Ausbildung beginnt, sollten ein Ausbildungsplan und ein Anstellungsvertrag ausgehängt werden.

Dabei sollte darauf geachtet werden, dass das Ausbildungsverhältnis tatsächlich als Volontariat oder Redaktionsvolontariat benannt ist. Teilweise sind nämlich Bezeichnungen wie beispielsweise Praktikum, Assistenz oder Hospitanz in den Unterlagen zu finden, allerdings sind diese Begriffe nicht mit einem Volontariat gleichzusetzen.  

Die wichtigsten Punkte im Zusammenhang mit dem Ausbildungsplan

Der Ausbildungsplan ist eine Art Leitfaden für die Ausbildung, beschreibt also den konkreten Ablauf. Dabei sollte der Ausbildungsplan zunächst den Redakteur oder die Redaktionsmitglieder benennen, die für die Ausbildung zuständig sind. Daneben sollte der Ausbildungsplan die konkreten Stationen der redaktionellen und der überbetrieblichen Ausbildung aufführen.

So sollte das Volontariat mit einer systematischen Einführung beginnen. Im Rahmen der redaktionellen Ausbildung sollten dann mindestens drei unterschiedliche redaktionelle Ressorts oder Arbeitsbereiche vorgesehen sein, in denen der Volontär die unterschiedlichen Facetten des journalistischen Handwerks, angefangen bei der Recherche über die journalistischen Stil- und Darstellungsformen bis hin zur kompetenten Informationsvermittlung, erlernt.

Zudem sollte der Ausbildungsplan die Teilnahme an betriebsinternen Schulungen, bei denen es um journalistische Sach- und Fachnehmen geht, vorsehen. Die überbetriebliche Ausbildung sollte auf Kosten des ausbildenden Unternehmens in Einrichtungen der journalistischen Aus- und Weiterbildung erfolgen. Dafür sollten im ersten Jahr mindestens vier und im zweiten Jahr mindestens zwei Wochen vorgesehen sein.  

Die wichtigsten Punkte im Zusammenhang mit dem Anstellungsvertrag

Für den Anstellungsvertrag gilt, dass dieser im Grunde genommen die gleichen Kriterien erfüllen und Angaben enthalten sollte wie ein herkömmlicher Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag. Eine journalistische Ausbildung via Volontariat dauert normalerweise zwei Jahre und die Dauer der Ausbildung inklusive der Datumsangaben von Beginn und Ende sollte im Vertrag benannt sein.

Außerdem sollte der Vertrag die Dauer der Probezeit benennen, die üblicherweise drei Monate beträgt. Daneben sollte sich der Vertrag auf die geltenden Tarifverträge beziehen und Angaben zu der Höhe des Monatsgehalts und dem Jahresurlaub enthalten.

Wichtig mit Blick auf die Zukunft ist, dass der Vertrag den Anspruch auf ein Zwischenzeugnis drei Monate vor Ende des Volontariats und auf ein qualifiziertes Zeugnis zum Ende vorsieht. Außerdem sollte der Anstellungsvertrag den Ausbildungsplan als verbindliche Grundlage für die journalistische Ausbildung bestätigen.

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