Was hat es mit der „Selbstkontrolle der Medien“ auf sich?

Was hat es mit der „Selbstkontrolle der Medien“ auf sich?

Grundsätzlich hat die Presse die Aufgabe, sachlich über wichtige Ereignisse und aktuelles Geschehen zu berichten. Die Presse soll informieren und dazu beitragen, dass sich die Leser eine eigene Meinung bilden können.

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In der Praxis tauchen jedoch immer wieder Artikel, Berichte und Reportagen auf, die zwar aus juristischer Sicht nicht zu bestanden sind, sich mit Blick auf einen verantwortungsvollen Journalismus aber im Grenzbereich bewegen. Damit solche Veröffentlichungen nicht überhandnehmen, haben sich die Medien freiwillig zu einer Selbstkontrolle verpflichtet.

Aber was hat es mit dieser “Selbstkontrolle der Medien” auf sich? Wie funktioniert sie? Auf welchen Grundsätzen beruht sie? Und wer überwacht die Kontrollmechanismen?:

Der Deutsche Presserat als Kontrollinstanz

In den 1950er-Jahren spielte der Gesetzgeber mit dem Gedanken, eine öffentlich-rechtliche Institution einzurichten, die die Presse kontrollieren sollte. Um einer staatlichen Kontrollinstanz entgegenzuwirken, entschieden sich die Journalisten- und Verlegerverbände dazu, eine eigene Institution zu etablieren. Also gründeten sie 1956 den Deutschen Presserat.

Er wird heute vom Deutschen Journalisten Verband DJV, der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union dju, dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger BDZV und dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger VDZ getragen. Frei von staatlichem Einfluss und als zentrale Einrichtung der freiwilligen Medienselbstkontrolle fühlt sich der Deutsche Presserat zwei grundlegenden Zielen verpflichtet.

Das eine Ziel besteht darin, in Deutschland Lobbyarbeit für die Pressefreiheit zu leisten. Das andere Ziel ist, Beschwerden nachzugehen, die Leser eingereicht haben. Um die Pressearbeit auf Basis einer einheitlichen Bewertungsgrundlage beurteilen zu können, wurde 1973 der sogenannte Pressekodex etabliert.

Der Pressekodex umfasst 16 Ziffern, die die Richtlinien und die Standards für die publizistische Arbeit und das journalistische Verhalten definieren.

Zu den Inhalten des Pressekodex gehört unter anderem, dass

·         die Menschenwürde gewahrt und die Wahrheit eingehalten werden müssen,

·         die Recherche sorgfältig und verantwortungsbewusst zu erfolgen hat,

·         redaktionelle Inhalte klar von Werbeanzeigen getrennt werden müssen,

·         die Persönlichkeitsrechte und die Intimsphäre nicht verletzt werden dürfen,

·         die Berichterstattung fair und nach dem Grundsatz der Unschuldsvermutung zu erfolgen hat,

·         fehlerhafte Darstellungen richtigzustellen sind.

Die Ziffern werden von verschiedenen Richtlinien ergänzt, die Journalisten Hilfestellung bei der täglichen Arbeit bieten sollen. Die Richtlinien wurden seit der Einführung des Pressecodex immer wieder erweitert, um so veränderten Anforderungen und aktuellen Fragestellungen Rechnung zu tragen.

Die Maßnahmen des Deutschen Presserats

Stellt der Presserat fest, dass ein Zeitungsartikel, ein Bericht, eine Reportage oder eine andere journalistische Arbeit gegen den Pressekodex verstoßen hat, kann er eine öffentliche Rüge aussprechen. Die Zeitung oder Zeitschrift, in der die gerügte Arbeit erschienen ist, ist dazu aufgefordert, die erteilte Rüge abzudrucken.

Die Idee dahinter ist, dass der Fehltritt der Zeitung oder Zeitschrift für ihre Leserschaft sichtbar gemacht werden soll. Öffentliche Rügen spricht der Presserat hauptsächlich dann aus, wenn Persönlichkeitsrechte verletzt, die journalistische Sorgfaltspflicht missachtet oder der Text in einem diskriminierenden oder zu sensationslüsternen Tonfall verfasst wurde.

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Weitere Maßnahmen, die der Presserat ergreifen kann, sind nicht-öffentliche Rügen, Missbilligungen oder Hinweise. Trotz ihrer freiwilligen Selbstverpflichtung, Rügen abzudrucken, halten sich aber nicht alle Zeitungen und Zeitschriften an ihre Zusage. Der Deutsche Presserat muss sich deshalb immer wieder die Kritik gefallen lassen, dass er letztlich nur wenig ausrichten kann.

Andere Organe der medialen Selbstkontrolle

Der Presserat ist für die Presse im Printbereich und in gewissem Umfang für den Online-Journalismus zuständig. Der Rundfunk hingegen hat seine eigenen Kontrollinstanzen. Bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind dies die Rundfunkräte und der ZDF-Fernsehrat.

Bei den privaten Rundfunkanstalten übernehmen die Landesmedienanstalten die Kontrollfunktion. Im Bereich von Kino- und Videofilmen findet die freiwillige Prüfung durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft FSK statt, die schon seit 1949 festlegt, ab welcher Altergruppe ein Film freigegeben ist.

Ähnlich arbeitet die Unterhaltssoftware Selbstkontrolle USK, die seit 1994 für die Prüfung und Freigabe von Computerspielen zuständig ist. Im Bereich der Werbung kümmert sich seit 1972 der Deutsche Werberat darum, dass berufsethische Kriterien eingehalten werden. Die freiwillige Selbstkontrolle in Sachen PR übernimmt seit 1987 der Deutsche Rat für Public Relations.

Ein großes Problem, mit dem sich der Deutsche Presserat und die anderen Organe der Freiwilligen Selbstkontrolle konfrontiert sehen, ist aber, dass ihre Möglichkeiten begrenzt sind. Sie können zwar fordern, dass die vereinbarten Grundsätze eingehalten werden, und bei Verstößen gewisse Maßnahmen ergreifen.

Aber sie können letztlich nicht durchsetzen, dass sich die Medien tatsächlich auch an die Absprachen halten. Von der Öffentlichkeit werden die Maßnahmen der Kontrollorgane deshalb oft kaum wahrgenommen. Auf lange Sicht gesehen, werden allein die vorhandenen Kontrollinstanzen daher vermutlich nicht ausreichen, um ein verantwortungsbewusstes Auftreten der Medien sicherzustellen und konstruktive Medienkritik zu ermöglichen.

Gerade das Internet könnte sich hierbei aber als hilfreiche Plattform erweisen. So gibt es schon jetzt mehrere Blogs, die die Arbeit der Medien beobachten und auf Fehltritte und berufsethische Verfehlungen hinweisen. Internetnutzer können sich unmittelbar an den Diskussionen beteiligen und ihre Meinung zu der jeweiligen journalistischen Arbeit äußern. Damit ist eine unmittelbare Medienkritik möglich, die nicht erst den Umweg über eine Kontrollinstanz nehmen muss.

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Hier schreiben Wolfgang Stocker, freier Journalist, Sabine Lankmann, - Inhaberin Medienagentur, Heiko Rieder, 44 Jahre - Journalist und Christian Gülcan - Inhaber Artdefects Media Verlag (2009 Presseausweis/ DJV) und Ferya Gülcan - Inhaberin Onlinemedien-Agentur. Wir möchten Wissenswertes über die Pressearbeit und Journalismus vermitteln, sowie einen Überblick über die Medienlandschaft in Deutschland geben.

Ein Gedanke zu „Was hat es mit der „Selbstkontrolle der Medien“ auf sich?“

  1. Komisch, ich habe eine solche Rüge noch nie zu Gesicht bekommen, wobei ich mir allerdings sicher bin, dass ich einen Verstoß gegen den Pressekodex schon öfter gesehen habe, als mir lieb ist…
    Wie bei so viele Dingen, ist da wohl auch eine Menge Geld im Spiel. 🙁

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