11 Fragen zum Presseausweis, 1. Teil
Ob für die Recherche, den Zugang zu Informationen oder die Teilnahme an Veranstaltungen: Wer im Hauptberuf als Journalist arbeitet, braucht den Presseausweis an vielen Stellen. Doch auch für Behörden, Veranstalter und Unternehmen ist der Presseausweis ein wichtiges Dokument, um schnell und zuverlässig einzuordnen, mit wem sie es zu tun haben.
Nur: Wer kann so einen Ausweis eigentlich bekommen? Wer stellt ihn aus? Und welche Vorteile bietet er?
In einem zweiteiligen Beitrag beantworten wir elf Fragen zum Presseausweis!
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Inhalt
Was ist ein Presseausweis genau?
Der bundeseinheitliche Presseausweis weist professionelle Journalistinnen und Journalisten aus. Er dient als Nachweis dafür, dass sein Inhaber hauptberuflicher Journalist ist. Neben seiner Aufschrift ist er am Logo des Presserats und der Unterschrift des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz zu erkennen. Auf der Vorderseite sind die persönlichen Daten und ein Foto des Inhabers aufgedruckt.
Die bundeseinheitliche Form macht allen Beteiligten die Arbeit leichter. Möchte ein Journalist Auskünfte haben, Informationen recherchieren oder an Veranstaltungen teilnehmen, kann er sich durch den Presseausweis als professioneller Journalist ausweisen.
Ohne den Ausweis müssten Behörden, Veranstalter, Unternehmen und andere Institutionen erst aufwändig prüfen, ob ihnen tatsächlich ein Pressevertreter gegenübersteht.
Gleichzeitig wird der Presseausweis von den meisten Stellen anerkannt. Denn für seine Ausgabe gibt es klar definierte und strenge Kriterien, die stetig kontrolliert werden.
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Wer kann einen Presseausweis bekommen?
Einen Presseausweis können nur Journalistinnen und Journalisten bekommen, die diese Tätigkeit hauptberuflich ausüben. Die Mitgliedschaft in einem Presse- oder Medienverband ist nicht notwendig. Allerdings muss der Journalist nachweisen, dass er im Hauptberuf journalistisch arbeitet.
Als fest angestellter Journalist kann er dafür zusammen mit dem Antrag eine Kopie seines Arbeitsvertrags vorlegen. Arbeitet er als freier Journalist, können Vertragsvereinbarungen oder aussagekräftige Honorarabrechnungen als Nachweis dienen.
Ein Volontär kann seine Tätigkeit durch eine Vereinbarung oder Bescheinigung seines Arbeitgebers belegen.
In welcher Sparte der Journalist arbeitet, spielt mit Blick auf den Presseausweis keine Rolle. Ob er für eine Zeitung, eine Zeitschrift, eine Rundfunkanstalt, ein Pressebüro, eine Nachrichtenagentur oder Online-Medien tätig ist, ist egal. Entscheidend ist nur, dass er die journalistische Tätigkeit als Hauptjob macht.
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Wer stellt den Presseausweis aus?
Damit ein Medienverband Presseausweise ausstellen darf, muss er bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört, dass sich der Verband verpflichten muss, die Ausweise nur hauptberuflich tätigen Journalisten auszugeben.
Außerdem muss der Verband nachweisen, dass er genug personelle Ressourcen hat, um sicherzustellen, dass die Hauptberuflichkeit der Ausweisinhaber jährlich überprüft werden kann. Zusätzlich dazu darf die Ausgabe der Presseausweise weder der Hauptzweck des Verbandes sein noch gewerblich erfolgen.
Die Kriterien für die Ausgabe von Presseausweisen sind in einer Vereinbarung festgehalten, die die Innenministerkonferenz und der Trägerverein des Deutschen Presserats ausgearbeitet haben. Beim Deutschen Presserat ist eine Ständige Kommission eingerichtet, die aus je zwei Mitgliedern des Presserats und der Innenministerkonferenz besteht.
Diese Kommission überprüft auf Basis der Vereinbarung, welche Verbände die Kriterien erfüllen und somit Presseausweise ausstellen dürfen.
Bislang sind das die folgenden sechs Verbände:
- Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
- Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju)
- Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
- Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)
- Verband Deuter Sportjournalisten (VDS)
- der Fotografenverband FREELENS
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Wie kann ein Journalist den Presseausweis beantragen?
Einen Presseausweis kann der Journalist bei einem der oben genannten Medienverbände beantragen. Die Antragsformulare bekommt er in einer Geschäftsstelle vor Ort.
Daneben sind die Formulare auch auf den Webseiten der Verbände hinterlegt. Möchte der Journalist ein Presseschild fürs Auto, kann er dieses zusammen mit dem Ausweis beantragen.
Die ausgefüllten Formulare reicht er anschließend mit den weiteren benötigten Unterlagen ein. Infos zur genauen Vorgehensweise und eine Übersicht, welche Unterlagen notwendig sind, finden sich auf der Webseite des jeweiligen Verbandes, meist in der Rubrik “Service”.
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Wie lange ist der Presseausweis gültig?
Der Presseausweis wird jeweils für ein Kalenderjahr ausgestellt. Ist ein Jahr zu Ende, wird der Ausweis ungültig und der Journalist muss ihn neu beantragen. Automatisch zugeschickt, wird der Ausweis für das neue Jahr nicht.
Ratsam ist übrigens, den Presseausweis für das kommende Jahr bis etwa November des laufenden Jahres zu beantragen. Denn die Prüfung des Antrags sowie das Ausstellen und Verschicken des Ausweises nimmt etwas in Zeit in Anspruch. Ist der Journalist zu spät dran, kann es passieren, dass der neue Ausweis erst nach dem Jahreswechsel bei ihm ankommt.
Die jährliche Ausstellung soll zum einen die Fälschungssicherheit erhöhen. Dazu wird nicht nur die Jahreszahl angepasst, sondern auch die Farbgebung des ganzen Ausweises verändert.
Zum anderen muss der Journalist bei jedem neuen Antrag nachweisen, dass er nach wie vor hauptberuflich als Journalist arbeitet. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass wirklich nur professionelle Journalistinnen und Journalisten einen Presseausweis besitzen.
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Wie teuer ist ein Presseausweis?
Die Kosten für einen Presseausweis variieren von Verband zu Verband. Meist bewegt sich die Gebühr in einem Rahmen zwischen 80 und 100 Euro, für ein Autoschild kommen weitere 10 Euro dazu.
Ist der Journalist Mitglied beim DJV oder der dju, bekommt er den Presseausweis kostenfrei. Die anderen Verbände gewähren ihren Mitgliedern Rabatte.
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