11 Fragen zum Presseausweis, 2. Teil

11 Fragen zum Presseausweis, 2. Teil

Ein hauptberuflicher Journalist nutzt seinen Presseausweis an vielen Stellen. Bei der Recherche, um sich Informationen zu besorgen oder um an Veranstaltungen teilzunehmen, beispielsweise. Aber auch Behörden, Unternehmen, Organisationen und Veranstalter verlassen sich auf den Presseausweis, wenn es gilt, den Gesprächspartner richtig einzuordnen.

11 Fragen zum Presseausweis, 2. Teil

Nun hält sich das Wissen über diesen Ausweis aber mitunter in Grenzen. Deshalb klären wir in einem zweiteiligen Beitrag elf Fragen zum Presseausweis.

Dabei haben wir in Teil 1 beantwortet, was ein Presseausweis genau ist, wer ihn bekommen kann, wer ihn ausstellt und wie ihn ein Journalist beantragt. Außerdem ging es um die Gültigkeit und die Kosten.

Hier ist Teil 2.:

  1. Gilt der Presseausweis auch im Ausland?

Der Presseausweis ist dreisprachig gestaltet, nämlich auf Deutsch, Englisch und Französisch. Dadurch kann sich der Journalist auch im Ausland durch den Ausweis als professioneller Vertreter der Presse ausweisen.

Möchte er umfangreicher im Ausland recherchieren und dabei vor allem in Ländern außerhalb Europas arbeiten, gibt es den Internationalen Presseausweis der Internationalen Journalisten-Förderation (IJF). Journalisten, die Mitglieder des DJV oder der dju sind, können diesen internationalen Presseausweis über ihre Landesverbände beantragen.

  1. Welche Vorteile hat ein Presseausweis für Journalisten?

Der Presseausweis ist ein wichtiger Bestandteil des journalistischen Handwerkszeugs. Mit seinem Ausweis kann der Journalist belegen, dass er professionell und im Hauptberuf als Journalist arbeitet. Das gilt unabhängig davon, ob er als Redakteur angestellt oder als freier Mitarbeiter tätig ist.

Möchte sich der Journalist zum Beispiel für den Bundestag oder einen Landtag akkreditieren, erfolgt das über seinen Presseausweis. Dabei ergibt sich für die Behörden durch die Landespressegesetze die Pflicht, dem Journalisten kostenfrei Auskunft zu geben.

Hilfreich ist der Presseausweis auch dann, wenn der Journalist über politische Großveranstaltungen, Sport-Events oder Unglücksfälle berichten möchte. Denn durch den Ausweis kann sich der Journalist nicht nur als solcher ausweisen. Vielmehr bekommt er leichter Zutritt zu Bereichen, die für normales Publikum nicht zugänglich sind.

Vor allem wenn es gilt, bei einem unerwarteten Ereignis zeitnah an den Ort des Geschehens zu kommen, entscheiden die Polizeibeamten vor Ort oft anhand des Presseausweises, ob sie jemanden auf ein abgesperrtes Gelände lassen oder nicht.

Für die Berichtserstattung von einer Messe ist ein Presseausweis ebenfalls von Vorteil. Denn viele Messegesellschaften erwarten, dass sich der Journalist damit ausweisen kann. Ist das der Fall, kann der Journalist die Messe kostenfrei besuchen.

Außerdem stehen für Journalisten meist eigene Gesprächspartner bereit, die über Produktneuheiten informieren, Trends erläutern und weitere Fragen beantworten.

Daneben haben Unternehmen ein Interesse daran, dass die Journalisten, die sie zu Präsentationen, Pressekonferenzen, Kongressen oder Hauptversammlungen einladen, einen professionellen Job machen.

Um das sicherzustellen, verlangen sie oft die Vorlage des Presseausweises. Außerdem ist der Presseausweis oft die Voraussetzung dafür, dass ein Journalist in den Presseverteiler aufgenommen wird und die Pressebereiche auf den Unternehmenshomepages nutzen kann.

  1. Was haben Behörden, Unternehmen und andere Stellen vom Presseausweis?

Wird eine Behörde, eine Firma oder eine andere Organisation von einem Journalisten mit Presseausweis kontaktiert, kann sie sich darauf verlassen, dass sie es mit einem Profi zu tun hat. Denn die sechs Medienverbände vergeben einen Presseausweis nur an Journalisten, die ihre hauptberufliche Tätigkeit nachgewiesen haben.

Und weil der Presseausweis nur ein Jahr gültig ist und danach neu beantragt werden muss, muss der Journalist diesen Nachweis regelmäßig erbringen. Hobbyschreiber und Möchtegern-Journalisten bekommen keinen Presseausweis. Ein aufwändiges Akkreditierungsverfahren mit Einzelprüfungen ist dadurch nicht notwendig.

Bei Großveranstaltungen, Unglücksfällen und anderen plötzlichen Geschehnissen geht es meist recht hektisch zu. Da bleibt kaum Zeit für umfangreiche Prüfungen und Kontrollen. Die Öffentlichkeit hat aber ein Interesse daran, dass über solche Vorfälle berichtet wird.

Der Presseausweis ist dann ein hilfreiches Instrument, mit dem die Einsatzkräfte vor Ort schnell und sicher zwischen professionellen Journalisten und bloßen Schaulustigen unterscheiden können.

Ebenso sind Behörden und Unternehmen auf der sicheren Seite, wenn sie sich vor der Herausgabe von Informationen den Presseausweis vorlegen lassen. Damit ist nämlich garantiert, dass Aussagen, Text- und Bildmaterial oder Inhalte aus dem Presseverteiler in die richtigen Hände gelangen und professionell verarbeitet werden.

  1. Warum bekommen nur professionelle Journalisten einen Presseausweis?

Der Presseausweis ist in erster Linie als Recherchewerkzeug gedacht. Er soll es Journalisten einfacher machen, an die Informationen zu kommen, die sie für ihre Arbeit brauchen.

Gleichzeitig dient der Presseausweis gegenüber Behörden, Organisationen, Messegesellschaften, Unternehmen und anderen Stellen als Nachweis dafür, dass der Journalist dieser Arbeit tatsächlich im Hauptberuf nachgeht.

Um sicherzustellen, dass nur Profis am Werk sind, überprüfen die Medienverbände die Tätigkeit des Journalisten, bevor sie einen Presseausweis vergeben. Und diese Überprüfung findet bei jeder neuen Antragstellung, die sich jährlich wiederholt, statt.

Dabei dürfen die Medienverbände die Presseausweise auch nur an hauptberufliche Journalisten ausgeben. Das ist der Vereinbarung, die die Innenministerkonferenz mit dem Trägerverein des Deutschen Presserats erarbeitet hat, so festgelegt.

  1. Wieso wird der Presseausweis gerne gefälscht?

Der Presseausweis ist ausschließlich für Journalisten bestimmt, die ihren Beruf hauptberuflich ausüben. Hobby-Journalisten bekommen ihn nicht.

Nun verschafft der Presseausweis einem Journalisten aber Zugriff auf Informationen und Zugang zu Bereichen, die für normales Publikum gesperrt sind. Das verleitet einige dubiose Anbieter dazu, mit gefälschten Presseausweisen ein gutes Geschäft zu machen.

Sie werben mit vermeintlichen Presserabatten und verkaufen Interessenten nachgeahmte Ausweise. Ob der Käufer in irgendeiner Form journalistisch tätig ist, wird nicht meist nicht überprüft.

Die Bezeichnung Presseausweis ist gesetzlich nicht geschützt. Um Fälschungen zu unterbinden, sind die Presseausweise seit einiger Zeit Plastikkarten. Sie werden mit einer speziellen Drucktechnik gefertigt und haben neben einem Farbverlauf ein Hologramm. Außerdem gilt der sogenannte Geschmacksmusterschutz.

Das ist eine Art Copyright für das Design und das Layout. Durch den Geschmacksmusterschutz haben die Medienverbände die Möglichkeit, Kopien gerichtlich untersagen zu lassen.

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Tatsächlich bringen gefälschte Presseausweis aber nicht viel. Denn die Ansprechpartner bei Behörden und Unternehmen wissen in aller Regel sehr genau, wie die echten Presseausweise der sechs Medienverbände aussehen.

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Hier schreiben Wolfgang Stocker, freier Journalist, Sabine Lankmann, - Inhaberin Medienagentur, Heiko Rieder, 44 Jahre - Journalist und Christian Gülcan - Inhaber Artdefects Media Verlag (2009 Presseausweis/ DJV) und Ferya Gülcan - Inhaberin Onlinemedien-Agentur. Wir möchten Wissenswertes über die Pressearbeit und Journalismus vermitteln, sowie einen Überblick über die Medienlandschaft in Deutschland geben.

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