7 Tipps für die Recherche bei heiklen Themen, 1. Teil

7 Tipps für die Recherche bei heiklen Themen, 1. Teil

Damit ein Journalist über ein Thema berichten kann, braucht er Informationen, Daten und Fakten. Doch was ist, wenn sich alle Beteiligten in Schweigen hüllen?

Auf den ersten Blick scheint es eine ganz normale Story zu sein, die sich so überall und immer wieder ereignen könnte. Vielleicht spricht zunächst sogar vieles dafür, dass es sich um eine rührende Geschichte, eine echte Heldentat oder ein Projekt mit Vorbildcharakter handeln könnte. Doch bei genauerem Hinsehen treten immer mehr Unstimmigkeiten auf.

Und je mehr Ungereimtheiten ans Licht kommen, desto weiter ziehen sich die Beteiligten zurück. Die Gesprächsbereitschaft sinkt rapide, Anfragen bleiben unbeantwortet und Verantwortliche erklären sich für nicht mehr zuständig. Informationen werden verweigert, Unterlagen streng unter Verschluss gehalten. Möglicherweise läuft es sogar auf eine Art Nachrichtensperre heraus.

– Ein solches Szenario erlebt ein Journalist immer wieder. Und dabei muss es gar nicht immer ein großer, handfester Skandal sein, dem der Journalist auf der Spur ist. Manchmal sind es einfach nur kleine Tricks, Umwege oder fragwürdige Methoden, die besser nicht ans Licht kommen sollen. Andererseits kann das Verweigern von Informationen durchaus ein Anzeichen dafür sein, dass mehr hinter einer Geschichte steckt, als es auf den ersten Blick erscheint.

Die Aufgabe des Journalisten besteht nun darin, am Ball zu bleiben, weiter zu recherchieren, Informationen zu sammeln und die gewonnenen Erkenntnisse ohne Vorurteile auszuwerten. Nur: Wie kann der Journalist Informationen zusammentragen, wenn er auf eine Mauer des Schweigens trifft? In einem zweiteiligen Beitrag haben wir sieben Tipps für die Recherche bei heiklen Themen zusammengetragen.

Hier ist Teil 1!

 

  1. Tipp: Mögliche Ansprechpartner auflisten.

Zunächst sollte sich der Journalist eine Liste mit allen Ansprechpartnern erstellen, die in Frage kommen und ihm möglicherweise weiterhelfen können:

  • Wer ist der Eigentümer des Grundstücks oder des Gebäudes, des Fahrzeugs oder der Firma?
  • Wer ist der Betreiber, Mieter oder Pächter?
  • Wer hat zwar keinen rechtlichen Status, ist praktisch aber ständig oder zumindest regelmäßig vor Ort?
  • Wer war an den Planungen beteiligt?
  • Wer hat die notwendigen Genehmigungen erteilt?
  • Wer profitiert von der ganzen Sache, für wen ergeben sich Nachteile?
  • Wer ist Befürworter, wer Gegner?
  • Welche Ämter oder Behörden sind zuständig?
  • Welche Verbände, Vereine oder anderen öffentlichen Organisationen sind beteiligt oder mit dem Thema vertraut?
  • Wer gilt als ausgewiesener Experte zu diesem Thema?

Je mehr potenzielle Ansprechpartner der Journalist zusammenträgt, desto größer sind seine Chancen, an brauchbare Informationen zu gelangen. Zudem ergeben sich aus den Kontakten oft hierarchische Strukturen, die zu weiteren Ansprechpartnern und neuen Informationsquellen führen können. In der Privatwirtschaft kann der Weg beispielsweise vom örtlichen Filialleiter über die Tochterfirma bis zur deutschen Hauptniederlassung und weiter zum großen internationalen Konzern gehen.

Bei öffentlichen Einrichtungen wiederum fängt die Recherche bei der Verwaltung vor Ort an und erstreckt sich über die übergeordneten Verwaltungen bis hin zu den Ministerien auf Landes- und Bundesebene. Allerdings kann es durchaus passieren, dass sich letztlich niemand zuständig fühlt und der Journalist von einer Pressestelle zur nächsten geschickt wird.

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In diesem Fall sollte der Journalist erwähnen, dass er die mangelnde Auskunftsbereitschaft in seinem Beitrag zum Thema machen wird. In vielen Fällen überdenken die Ansprechpartner ihre Haltung dann noch einmal.

 

  1. Tipp: Bei Presseanfragen Fristen setzen.

Natürlich kann der Journalist eine Presseanfrage stellen, ohne dabei anzugeben, bis wann sie beantwortet werden soll. Sinnvoll ist das aber nur bei Themen, die zeitlos sind oder kaum Kontroversen aufwerfen. Oder wenn es sich um ein Thema handelt, zu dem der Journalist schon einmal recherchiert, das er aber erst zu einem späteren Zeitpunkt bearbeiten oder sich als eine Art Lückenfüller vorhalten möchte.

Für die aktuelle Berichterstattung hingegen sollte der Journalist konkrete Angaben dazu machen, bis wann er eine Antwort erwartet. Stellt er seine Anfrage an eine professionelle Pressesetelle, reicht in aller Regel eine Frist von wenigen Stunden oder ein, zwei Tagen aus. Handelt es sich um einen komplexen Sachverhalt, bei dem der Pressesprecher selbst im hauseigenen Archiv recherchieren muss, sollte der Journalist eine Frist von einer bis zwei Wochen einräumen.

Doch was ist, wenn die Presseanfrage trotz klarer Fristsetzung unbeantwortet bleibt? In diesem Fall sollte der Journalist zunächst einmal freundlich an seine Anfrage erinnern. Dabei reicht es in aller Regel aus, wenn der Journalist die ursprüngliche E-Mail mit der Pressefrage erneut an die Pressestelle schickt und im Betreff den Hinweis „Erinnerung“ ergänzt.

Passiert danach noch immer nichts, ist die Antwort unvollständig oder treten bei den erteilten Auskünften Unklarheiten auf, sollte der Journalist am Ball bleiben, immer wieder nachhaken und um Ergänzungen oder Konkretisierungen bitten.

 

  1. Tipp: Behörden auf die gesetzliche Auskunftspflicht hinweisen.

Wenn ein Thema von öffentlichem Interesse ist und die Presse Informationen braucht, um ihre Aufgaben erfüllen zu können, sind alle zuständigen Behörden und Ministerien im jeweiligen Bundesland der Presse gegenüber zur Auskunft verpflichtet.

Diese gesetzliche Auskunftspflicht ist in den Landespressegesetzen geregelt und kann sogar vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eingeklagt werden. Möchte sich eine örtliche oder regionale Behörde nicht äußern oder verweigert ein zuständiges Landesministerium die Auskunft, sollte der Journalist den jeweiligen Pressesprecher also an die gesetzlichen Auskunftspflichten gegenüber der Presse erinnern und auf einschlägige Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema hinweisen.

Für Behörden und Ministerien auf Bundesebene gilt die gesetzliche Auskunftspflicht aber nicht. Denn bisher wurde noch kein Bundespressegesetz verabschiedet. Außerdem hat ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts für Unsicherheit darüber gesorgt, ob und inwiefern die Landespressegesetze auch bei den Pressestellen des Bundes Anwendung finden. Wenn es keine Gründe gibt, die gegen eine Auskunft sprechen, sind die Pressestellen von Bundesbehörden trotz der ungeklärten Rechtslage zwar oft bereit, Presseanfragen zu beantworten. Doch wenn die Auskunft ausbleibt, bleibt dem Journalisten letztlich nichts anderes übrig, als sich die Behörden auf Landesebene zu halten.

Im Unterschied zu kommunalen und staatlichen Stellen müssen privatwirtschaftliche Unternehmen grundsätzlich keine Auskunft erteilen. Es sei denn, das Unternehmen ist eine Tochterfirma in staatlicher Trägerschaft. Für Einzel- und Privatpersonen gilt Ähnliches: Hat die Person einen öffentlichen Auftrag, muss sie in diesem Rahmen Auskunft erteilen. Informationen, die in keinem Zusammenhang mit einem öffentlichen Auftrag stehen, sondern ausschließlich die Person als Unternehmer oder Privatperson betreffen, muss sie dem Journalisten hingegen nicht mitteilen.

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Hier schreiben Wolfgang Stocker, freier Journalist, Sabine Lankmann, - Inhaberin Medienagentur, Heiko Rieder, 44 Jahre - Journalist und Christian Gülcan - Inhaber Artdefects Media Verlag (2009 Presseausweis/ DJV) und Ferya Gülcan - Inhaberin Onlinemedien-Agentur. Wir möchten Wissenswertes über die Pressearbeit und Journalismus vermitteln, sowie einen Überblick über die Medienlandschaft in Deutschland geben.

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