Wer ist und was macht die VG Wort?

Wer ist und was macht die VG Wort? 

Es gibt eine ganze Reihe von Autoren, Journalisten und Textern, die durch die Honorare für ihre Werke zwar ein Einkommen erzielen, aber weil das Einkommen nicht fest oder nicht ausreichend hoch ist, auch auf die Tantiemen aus ihren Arbeiten angewiesen sind.

Allerdings fallen auch Tantiemen nicht konstant hoch aus, sondern sind an Faktoren wie beispielsweise die Auflagenhöhe, die Leserzahlen, die Werbeeinnahmen oder den Bekanntheitsgrad des Urhebers gekoppelt.

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Insofern kann es durchaus passieren, dass ein Journalist oder Autor einige Zeit lang hohe Einkünfte erzielt, dann aber in eine Phase kommt, in der er kaum Einnahmen hat. An dieser Stelle kommt die VG Wort ins Spiel, die dazu beitragen kann, dass die Einkommensunterschiede nicht ganz so gravierend ausfallen.

Wer die VG Wort aber überhaupt ist und was sie konkret macht, erklärt die folgende Übersicht: 

Wer ist und was macht die VG Wort?
 

Die Verwertungsgesellschaft Wort, kurz VG Wort, ist ein Wirtschaftsverein mit Rechtsfähigkeit kraft Verleihung. Auf Betreiben des damaligen Verbandes deutscher Schriftsteller wurde die Verwertungsgesellschaft 1958 als Zusammenschluss von Autoren und Verlagen zur gemeinsamen Verwertung von Urheberrechten gegründet.

Die VG Wort ist kein gewinnorientierter Verein, sondern nimmt die Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche der Mitglieder treuhänderisch wahr und verwaltet die Tantiemen aus der Zweitverwertung von Sprachwerken. Zu den Aufgaben der VG Wort gehört damit unter anderem, sicherzustellen, dass Autoren und Verlage eine angemessene Vergütung für ihre Werke erhalten. Gleichzeitig kümmert sich die VG Wort darum, dass diejenigen, die die Werke anderer nutzen, entsprechende Abgaben leisten.

Die Gelder, die die Verwertungsgesellschaft aus den Zweitwahrnehmungsrechten einnimmt, werden einmal pro Jahr an ihre Mitglieder ausgeschüttet. Die Höhe der anteiligen Tantiemen, die Autoren und Verlage erhalten, ergibt sich aus einem festgelegten Verteilungsplan, der unter anderem die Einnahmen der VG Wort und die Leistungen des Urhebers berücksichtigt.    

Was bedeutet Zweitnutzung?

Verfasst ein freier Journalist oder Autor einen Text, erhält er hierfür zunächst das vereinbarte Honorar von seinem Auftraggeber. Berichtet der Text beispielsweise über die feierliche Einweihung des neuen Kinderspielplatzes in der Stadt, wird der Artikel in den Lokalnachrichten der Tageszeitung veröffentlicht und hierfür erhält der Verfasser sein Geld. Nun kann es aber sein, dass der Artikel auch als Pressemeldung verwendet und zusätzlich in kopierter Form in die Informationsbroschüre für Touristen aufgenommen wird.

Von dieser Zweitnutzung erfährt der Verfasser jedoch in vielen Fällen nichts. Aufgabe der Verwaltungsgesellschaft ist nun, die Zweitrechte des Urhebers wahrzunehmen. Aus diesem Grund müssen beispielsweise Bibliotheken, Bildungseinrichtungen, Lesezirkel und Pressespiegel, die Werke nutzen, ausleihen, vermieten oder nachdrucken, Abgaben bezahlen.

Außerdem müssen Hersteller von Kopiergeräten und Leermedien die sogenannten Kopiergeräteabgaben abführen und auch die Bundesländer zahlen Pauschalbeiträge an die VG Wort.  

Was muss ein Journalist oder Autor tun, um Tantiemen zu erhalten?

Damit ein Journalist oder Autor seine Ansprüche als Urheber geltend machen kann, muss er sich bei der VG Wort anmelden. Die Anmeldung kann entweder per Papierformular oder in einem Onlineverfahren erfolgen, wobei sowohl die Anmeldung als auch die Mitgliedschaft kostenlos sind. Derzeit sind bei der VG Wort über 400.000 Autoren und rund 9.500 Verlage angemeldet.

Damit Ausschüttungen erfolgen können, muss der Autor einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort abschließen, durch den er die Verwertungsgesellschaft beauftragt, seine Rechte als Urheber wahrzunehmen. Veröffentlicht ein Autor seine Werke in einem eigenen Verlag, muss er zwei Verträge abschließen, und zwar einmal als Urheber und einmal in seiner Funktion als Verlag.

Wahrnehmungsberechtigte in der VG Wort sind Autoren, Übersetzer und Verleger von schöngeistiger und dramatischer Literatur, von Sach- und Fachliteratur sowie von journalistischen und wissenschaftlichen Texten. Eine Ausnahme bilden allerdings Autoren, die wissenschaftliche Beiträge und Bücher oder Texte im Internet veröffentlichen. Sie müssen keinen Wahrnehmungsvertrag abschließen, sondern hier reicht die Meldung aus.  

Was gilt für Texte, die im Internet veröffentlicht werden?

Seit 2007 gibt es bei der VG Wort mit dem Meldesystem für Texte auf Internetseiten, kurz METIS, eine Abteilung, durch die auch im Internet veröffentlichte Texte vergütet werden. Grundsätzlich kann jeder Webseitenbetreiber und Autor diese Vergütung erhalten, also beispielsweise auch Blogger. Allerdings ist eine Vergütung an mehrere Kriterien verbunden.

So müssen die Texte unter anderem kostenfrei und ohne Passwortschutz verfügbar sein und einen bestimmten Mindestumfang aufweisen. Außerdem muss eine festgelegte Mindestbesucherzahl pro Jahr erreicht werden, wofür die VG Wort spezielle Zählpixel vergibt, die die Zugriffe messen.

Ist es nicht möglich, das Zählpixel in den Quelltext einzubauen, weil der Urheber seinen Text auf einer Seite veröffentlicht, die von einem Dritten betrieben wird, ist es möglich, die veröffentlichten Texte im Rahmen einer jährlichen Sonderausschüttung zu melden.  

Gibt es noch andere Verwertungsgesellschaften?

In Deutschland gibt es insgesamt zwölf Verwertungsgesellschaften. Die rechtliche Grundlage für die Zulassung und Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften schafft das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz, das die Wahrnehmung von Nutzungs- und Einwilligungsrechten sowie von Vergütungsansprüchen regelt. Während für Journalisten, Autoren, Texter und Verleger die VG Wort als Verwertungsgesellschaft für Sprachwerke aller Art die größte Bedeutung hat, ist die GEMA die vermutlich bekannteste Verwertungsgesellschaft.

Die GEMA vertritt die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte aus dem Urheberrecht von Musikwerken. Die VG Bild-Kunst wiederum nimmt die Verwertungsrechte für visuelle Werke wahr und vertritt damit unter anderem Bildjournalisten, Fotografen, Karikaturisten, Kameraleute und Filmregisseure.

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