Presserecht – das müssen Journalisten wissen

Der Deutsche Presserat 

Gegründet von Verlagen und Journalistenverbänden ist der Deutsche Presserat die Instanz, durch die sich die Presse selbst kontrolliert. Das Hauptinstrument des Presserates ist der Pressekodex.

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Der Presserat verfügt zwar über keine staatliche Macht, kann jedoch Sanktionen aussprechen, wenn gegen den Pressekodex verstoßen wird. Dabei kann sich jeder an den Presserat wenden und auf Grundlage der Beschwerde wird die Schwere des Verstoßes überprüft.

Als mögliche Sanktionen kann der Presserat dann einen nicht-öffentlichen Hinweis, eine Missbilligung, eine Rüge oder bei schweren Verstößen auch eine öffentliche Rüge aussprechen. 

  

Die Privilegien der Presse 

Neben der Pressefreiheit genießen Journalisten bei allen ihren Pflichten jedoch auch einige Vorteile. Hierzu gehört:

In Zivil- und in Strafverfahren haben Journalisten ein Zeugnisverweigerungsrecht. Für Journalisten gibt es anders als für beispielsweise Ärzte oder Anwälte keine Berufszulassungsbeschränkungen.Journalisten verfügen über ein Informationsrecht gegenüber Behörden, wobei Geheimnisverpflichtungen nicht verletzt werden dürfen.

Journalisten haben Zugangsrechte zu staatlichen und öffentlichen Veranstaltungen sowie zu Tatorten, wenn dadurch die Polizeiarbeit nicht behindert wird. Je nach Veranstaltung müssen sie jedoch ihren Presseausweis vorlegen und die Eintrittsgelder bezahlen.

Gleiches gilt für öffentlich zugängliche Privaträume, die der Journalist dann betreten darf, wenn auch jeder andere Zutritt hat. Nur weil der Journalist im Vorfeld möglicherweise negativ über eine Einrichtung berichtet hat, darf ihm der Zutritt nicht verweigert werden. 

Die Rechte des Journalisten an seinen eigenen Werken  

Zunächst gehören die Artikel, die ein Journalist verfasst, ihm selbst. Allerdings ist der Vertrag, den der Journalist mit seinem Auftraggeber abschließt, maßgeblich dafür, welche seiner Rechte er auf den Auftraggeber überträgt.

Vereinbart der Journalist nur die Übertragung von einfachen Nutzungsrechten, darf er seine Artikel weiter verwenden. Normalerweise überträgt ein Journalist jedoch die ausschließlichen Nutzrungerechte an dem Artikel für die vereinbarte Verwendung.

Dadurch kann der Auftraggeber den Artikel dann ein Jahr lang wie vereinbart nutzen, beispielsweise indem er ihn in einer bestimmten Zeitung oder Zeitschrift veröffentlicht.

Die vollständige Dokumentation als PDF-Download:

Presserecht – was Journalisten wissen und beachten müssen

Weiterführende Dokumentationen für Journalisten und Redakteure:

 

 

Thema: Presserecht – das müssen Journalisten wissen und beachten  

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