7 Regeln für sachliche Texte
Objektivität zählt zu den grundlegenden Prinzipien und wichtigsten Bausteinen journalistischer Arbeit. Berichtet ein Journalist über ein Ereignis, einen Sachverhalt oder eine Person, muss es sein Anspruch sein, sachlich und unvoreingenommen darzustellen. Ein journalistischer Text sollte keine Partei ergreifen. Und es gehört auch nicht zu den Aufgaben eines Journalisten, für die Leser zu denken oder ihnen eine Meinung vorzugeben.
Seine Aufgabe ist vielmehr, die Fakten zu liefern, die die Leser brauchen, um sich ihr eigenes Urteil zu bilden. Im wissenschaftlichen Kontext ist die Objektivität ein Qualitätskriterium. Ein objektives Ergebnis liegt vor, wenn das Ergebnis unabhängig von den Personen ist, die die Untersuchung durchgeführt haben.
Hätten andere Wissenschaftler dieselbe Fragestellung unter identischen Bedingungen erforscht, wären sie zum selben Ergebnis gekommen. Denn ein objektives Ergebnis entsteht aus der Sache selbst.
Im Journalismus ist eine absolute Objektivität kaum möglich. Denn selbst wenn sich der Journalist der Fragestellung wertungsfrei und neutral nähert, wird sein Blickwinkel von seiner Lebenserfahrung und seiner Weltanschauung beeinflusst. Daraus wiederum ergibt sich, wie der Journalist das Thema angeht, wen er befragt und welche Fragen er stellt.
Doch das heißt nicht, dass es nicht möglich ist, objektiv zu berichten. Hält der Journalist ein paar wesentliche Dinge ein, ist er auf dem besten Weg, neutrale Informationen zu vermitteln.
Hier sind sieben Regeln für sachliche Texte!:
Inhalt
Regel Nr. 1: Fakten prüfen
Die Fakten, die der Journalist in seinem Text benennt, müssen richtig sein. Der Pressekodex verpflichtet den Journalisten zu Sorgfalt. Bevor der Journalist also irgendwelche Daten, Zahlen oder Namen aufführt, sollte er sehr gewissenhaft kontrollieren, ob die Fakten stimmen.
Ratsam ist außerdem, verschiedene Quellen heranzuziehen und die Angaben miteinander abzugleichen. Dass der Journalist nur seriösen Quellen vertrauen sollte, versteht sich von selbst.
Regel Nr. 2: Auf Lücken hinweisen
Es gibt immer wieder Ereignisse, die eine sofortige Berichterstattung erfordern, zu denen aber nur wenige Daten vorliegen.
Die Corona-Krise ist ein eindrucksvolles Beispiel dafür. Als die Pandemie begann und innerhalb kürzester Zeit gewaltige Ausmaße annahm, stieg das Informationsbedürfnis der Leser. Ein Abflachen der Kurve mit Neuinfektionen wurde als wichtigstes Ziel ausgegeben und die Reproduktionszahl als Referenzwert definiert.
Ärzte, Wissenschaftler und Politiker äußerten sich zur Ansteckungsgefahr, zu Risiken und zu möglichen Vorsichtsmaßnahmen. Gleichzeitig wurden Verordnungen erlassen und Regeln aufgestellt. Die Datenlage war aber dünn und viele Informationen konnten nicht auf ihre Richtigkeit überprüft werden.
Für die Medien ergab sich daraus eine schwierige Situation. Denn sie konnten die Berichterstattung nicht zurückstellen, bis mehr belastbare Daten vorhanden waren. Trotzdem mussten sie den Informationsbedarf der Öffentlichkeit stillen.
In solchen Fällen ist sehr wichtig, dass der Journalist auf die Lücken aufmerksam macht. Er sollte klar benennen, dass die Informationen den aktuellen Stand wiedergeben, die Richtigkeit aber nicht gewährleistet werden kann.
Regel Nr. 3: Ausgewogen berichten
Der Journalist sollte immer mehrere Perspektiven beleuchten. Natürlich wird es nur in den wenigsten Fällen möglich sein, einen Sachverhalt wirklich vollständig und in allen Details auszuarbeiten.
Doch für einen sachlichen Text ist wichtig, dass der Journalist nicht nur einen Standpunkt berücksichtigt, sondern ausgewogen aus mehreren Blickwinkeln berichtet. Am Ende geht es also darum, nicht nur eine Seite zu Wort kommen zu lassen, sondern auch die Gegenseiten zu hören.
Regel Nr. 4: Nicht interpretieren
Ein Kommentar, ein Blogbeitrag oder eine Satire dürfen selbstverständlich die Meinung des Autors zum Ausdruck bringen. Bei einer Meldung, einem Bericht und ähnlichen journalistischen Artikeln geht es aber um Fakten – und nicht um persönliche Auslegungen.
Fakten sind objektiv messbar. Es lässt sich überprüfen, ob und dass die Angaben gültig und belastbar sind. Legt der Journalist die Fakten aber nach seinem Verständnis aus, führen seine Interpretationen dazu, dass aus den Fakten seine Meinung wird.
Regel Nr. 5: Auf Floskeln verzichten
Floskeln können eine eigentlich sachliche Information ungewollt beeinflussen. Schreibt der Journalist zum Beispiel: „Herrn XY drohen bis zu fünf Jahre Haft.“ kann das den Leser zu einem vorschnellen Urteil verleiten.
Denn er kann den Betroffenen zum Schuldigen erklären, weil eine Haftstrafe ja nicht grundlos im Raum steht. Oder der Leser übt Kritik an der Justiz, die aus seiner Sicht zu streng oder zu lasch ahndet.
Der Journalist wollte aber vermutlich nichts davon aussagen. Er wollte lediglich über die Folgen informieren, die für den Betroffenen möglich sind. Mit Standard-Floskeln und leeren Phrasen sollte der Journalist daher sehr vorsichtig sein.
Regel Nr. 6: Meinungen klar kennzeichnen
Möchte der Journalist die Aussagen eines Dritten in seinen Text integrieren, sollte er diese eindeutig kennzeichnen. Denn für den Leser muss erkennbar sein, woher die Angaben stammen und ob es sich um Fakten oder eine Meinung handelt.
Für eine abwechslungsreiche Struktur kann der Journalist dabei ruhig zwischen direkten und indirekten Zitaten abwechseln. Direkte Zitate setzt er dazu in Anführungszeichen. Indirekte Zitate kann er mit Begriffen wie laut, gemäß, nach eigener Aussage oder zufolge einleiten.
Regel Nr. 7: Fakten nicht ausschmücken
Ähnlich wie Floskeln können auch Zusatzinformationen in die falsche Richtung führen. Beschreibt der Journalist zum Beispiel einen “Mann mit südländischem Aussehen” könnte der Leser zwischen den Zeilen einen Mann herauslesen, der Südländer und folglich kein Deutscher ist. Doch zur Nationalität wollte sich der Journalist gar nicht äußern.
Der Journalist sollte deshalb schmückendes Beiwerk weglassen. Es genügt, wenn er sich auf die Fakten beschränkt und diese sachlich auf den Punkt bringt.
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