Typische Fehlerquellen beim Überprüfen von Fakten, Teil I

Typische Fehlerquellen beim Überprüfen von Fakten, Teil I

Es gehört zu den journalistischen Grundregeln, sachlich und wahrheitsgemäß über Geschehnisse zu berichten. Der Leser muss davon ausgehen können, dass sich die Ereignisse, über die in der Zeitung berichtet wird, auch tatsächlich so zugetragen haben. Ebenso muss der Leser erwarten können, dass die Hintergrundinformationen ordentlich recherchiert und die Namen von Personen und Orten richtig geschrieben sind.

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Der Leser verlässt sich darauf, dass Daten, Zahlen und Fakten stimmen. Umso peinlicher ist es, wenn sich herausstellt, dass sich irgendwo Fehler eingeschlichen haben. Generell ist die Recherche ein mindestens genauso wichtiger Bestandteil der journalistischen Arbeit wie das Verfassen eines Artikels und das anschließende Korrekturlesen.

Zur Recherche gehört aber eben nicht nur, Daten und Informationen zusammenzutragen. Stattdessen muss sich der Journalist auch die Zeit nehmen, die Daten und Informationen auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu prüfen.

Doch Fakten zu überprüfen, ist nicht immer so einfach, wie es vielleicht erscheint, denn auch hier lauern ein paar typische Fehlerquellen. Welche dies sind, erklärt die folgende Übersicht in zwei Teilen.

Hier ist Teil I:

Fehlerquelle Nr. 1: das eigene Gedächtnis

Ein Journalist notiert sich nicht immer jede kleinste Information und jedes winzige Detail. Einige Daten merkt er sich so. Doch gerade wenn diese Daten verwendet werden, können sich schnell Fehler einschleichen.

So kann es passieren, dass sich der Journalist eine Jahreszahl oder die Schreibweise eines Namens falsch eingeprägt hat. Vielleicht hat er sich auch den Ablauf der Ereignisse in einer falschen Reihenfolge gemerkt oder sich bei der Glaubwürdigkeit einer Quelle vertan. Grundsätzlich ist der Journalist also gut beraten, wenn er sich nicht nur auf seine Erinnerung verlässt. Stattdessen sollte er seine Angaben immer noch einmal prüfen.

Dies gilt insbesondere dann, wenn er Angaben und Daten nennt, bei denen es sich um Tatsachen handelt. Zur Überprüfung sollte er die Materialien nutzen, die ihm zur Verfügung stehen. Dies können Agenturmeldungen, Archivartikel, Einträge in Lexika, aber auch Lebensläufe, Visitenkarten und andere Unterlagen sein.

Außerdem sollte er sich notieren, welche Quellen er genutzt hat. Fehlen Nachweise oder sind einige Fakten unklar, kann der Journalist seinen Text auch zuerst beenden, die fehlenden Daten danach recherchieren und nachträglich in den Artikel einfügen. Auf diese Weise unterbricht er seinen Schreibfluss nicht.

Fehlerquelle Nr. 2: die falsche Quelle wählen

Nicht jede Quelle ist für jede Information gleichermaßen gut geeignet. Dies gilt auch dann, wenn es sich um eine ansonsten privilegierte Quelle handelt. Prinzipiell sollte der Journalist möglichst die Quelle wählen, die die Originalquelle ist oder der Originalquelle zumindest am nächsten kommt.

Berichtet der Journalist beispielsweise über eine Studie, sollte diese Studie die Quelle seiner Wahl sein. Ist die Studie nicht verfügbar, wären die Kurzversion der Studie und der Wissenschaftler, der die Studie geleitet hat, die beiden nächstbesten Quellen. Nur wenn auch sie nicht herangezogen werden können, sollte der Journalist auf die Meldung einer Nachrichtenagentur als Quelle zurückgreifen.

Nutzt der Journalist die qualitativ beste Quelle, kann er davon ausgehen, dass die Inhalte stimmen. Im Fall der Studie heißt das, dass der Journalist zwar nicht ermitteln kann, ob die Ergebnisse der Studie korrekt sind. Er kann aber die Inhalte der Studie mit Gewissheit wiedergeben, wenn er die Studie selbst gelesen hat.

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Nutzt der Journalist eine privilegierte Quelle, zu der unter anderem Behörden, Ministerien, Amtsträger und auch Nachrichtenagenturen gehören, kann er diese Aussagen übernehmen. Er verletzt seine Sorgfaltspflicht nicht, wenn er keine zweite Quelle hinzuzieht. Je nach Thema kann es sich aber durchaus lohnen, gerade doch auf andere Quellen zurückzugreifen.

Fehlerquelle Nr. 3: zwei Quellen mit einer Quelle verwechseln

Strenggenommen gilt die Vorgabe, dass ein Journalist bei seiner Recherche alle Quellen heranziehen sollte, die verfügbar sind. In der Praxis ist dies aber kaum zu realisieren. Deshalb wurde die sogenannte Zwei-Quellen-Regel etabliert.

Demnach sollte der Journalist wenigstens auf zwei voneinander unabhängige Quellen zurückgreifen. Doch selbst das gelingt nicht immer, denn manchmal gibt es eben keine zwei Quellen, die eine Angabe unabhängig voneinander bestätigen. Problematischer in diesem Zusammenhang ist allerdings eher, dass so mancher Journalist von zwei Quellen ausgeht, obwohl in Wirklichkeit nur eine Quelle vorliegt.

Liest der Journalist beispielsweise zwei Artikel in Medien unterschiedlicher Herkunft, dürfte er in den wenigsten Fällen zwei unabhängige Quellen vor sich haben. Die Aussagen in den Artikeln werden nämlich in aller Regel auf dieselbe Quelle, etwa eine Agenturmeldung, eine Pressekonferenz, den veröffentlichen Jahresbericht eines Unternehmens oder ein Experteninterview, zurückgehen.

Voneinander unabhängig sind Quellen aber nur dann, wenn sie tatsächlich nichts miteinander zu tun haben. Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn die Aussagen von zwei interviewten Experten oder Zeugen stammen, die sich zuvor nicht abgesprochen haben. Gleiches gilt für Daten, Fakten und Zahlen, die aus zwei verschiedenen Studien von zwei unterschiedlichen Instituten oder Forschungseinrichtungen entnommen sind.

Ist der Journalist von der Unabhängigkeit seiner Quellen überzeugt, kann er sie ruhigen Gewissens auch nennen. Dadurch wird für den Leser deutlich, dass der Journalist gewissenhaft recherchiert hat. Andersherum kann der Journalist genauso gut Zweifel anmerken, wenn er keine Möglichkeit hatte, eine zweite Quelle hinzuziehen.

Fehlerquelle Nr. 4: Fakten umformulieren

Fehler schleichen sich gerne dann ein, wenn Aussagen gekürzt, zugespitzt, umformuliert oder anderweitig abgeändert werden.

Möchte der Journalist beispielsweise die Aussage “Im vergangenen Jahrzehnt waren die Lebenshaltungskosten um 20 Prozent niedriger als heute” anders formulieren, kann er nicht einfach schreiben “Heute sind die Lebenshaltungskosten um 20 Prozent höher als im vergangenen Jahrzehnt”, denn dadurch verändert sich die Aussage inhaltlich.

Aber auch Schlagzeilen, Teaser oder Bildunterschriften, in denen Zahlen als kurze Fakten auftauchen, bieten Fehlerpotenzial. Zudem ist Vorsicht geboten, wenn Zahlen umgerechnet oder in einer anderen Reihenfolge genannt werden. Sind präzise Formulierungen maßgeblich, was beispielsweise bei juristischen oder wissenschaftlichen Fragen der Fall ist, sollte der Journalist ganz besonders aufmerksam sein.

Aber auch ansonsten gilt, dass er Zahlen und Fakten lieber einmal zu viel als einmal zu wenig prüfen und überdenken sollte, wenn sie in irgendeiner Form verändert wurden.

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Hier schreiben Wolfgang Stocker, freier Journalist, Sabine Lankmann, - Inhaberin Medienagentur, Heiko Rieder, 44 Jahre - Journalist und Christian Gülcan - Inhaber Artdefects Media Verlag (2009 Presseausweis/ DJV) und Ferya Gülcan - Inhaberin Onlinemedien-Agentur. Wir möchten Wissenswertes über die Pressearbeit und Journalismus vermitteln, sowie einen Überblick über die Medienlandschaft in Deutschland geben.

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