Was hat es mit dem neuen Leistungsschutzrecht auf sich?
Das Leistungsschutzrecht oder genauer das Leistungsschutzrecht für Presseverleger gehörte zu den Punkten, die im Koalitionsvertrag zwischen der CDU und der FDP aus dem Jahre 2009 vorgesehen waren.
Nachdem der Gesetzesentwurf dazu im August 2012 im Bundeskabinett beschlossen und im November 2012 in den Bundestag eingebracht worden war, wurde das Gesetz im März 2013 im Bundestag verabschiedet und drei Wochen später auch vom Bundesrat gebilligt. Am 1. August 2013 ist das Gesetz in Kraft getreten.
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