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Infos und Tipps zum journalistischen Hochschulstudium |
Die wichtigsten Infos und Tipps zum journalistischen Hochschulstudium Im Unterschied zu den meisten anderen Berufen kennt der Journalismus kein staatlich festgelegtes und verbindliches Berufsbild und auch die Berufsbezeichnung Journalist ist nicht geschützt. Hintergrund hierzu ist, dass durch Artikel 5 des Grundgesetzes jeder das Recht hat, seine Meinung mündlich, schriftlich oder in Form von Bildern zu verbreiten. Da dies letztlich nichts anderes bedeutet, als dass jeder journalistisch tätig werden kann, wird üblicherweise interpretiert, dass auch eine journalistische Tätigkeit nicht an festgelegte Voraussetzungen gebunden sein darf.
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