Gehaltstarifvertrag der Tageszeitungen Wird ein Journalist, bei einer Tageszeitung fest angestellt, unterliegt er dem Gehaltstarifvertrag für Tageszeitungen. Die Tarifsätze sind hierbei bindend, können allerdings in beidseitigem Einvernehmen geändert werden.
Dieses gilt in der Regel ganz besonders für Volontärinnen und Volontäre und kommt durch die schlechte Marktsituation. So kann man mittlerweile zwar immer noch als Journalist auf den Gehaltstarifvertrag Tageszeitungen pochen, allerdings sieht die Realität mittlerweile im Zeitungsgewerbe oft anders aus.
Berufserfahrung bei einer TageszeitungEin äußeres Merkmal für die schlechte Lage ist das gängige Beschäftigen von immer mehr freien Journalisten oder auch sonstigen freien Mitarbeitern. Hierbei fällt der Gehaltstarifvertrag der Tageszeitung, gänzlich unter den Tisch. Und auch sonst hat sich der Gehaltstarifvertrag in den letzten Jahren zunehmend verschlechtert.
Unterschieden wird bei den Beträgen zusätzlich noch nach Größe der Tageszeitung und dem Verbreitungsgebiet. Außerdem wird nach verschiedenen Kriterien auf der Seite der/ des Journalisten ebenfalls unterschieden, diese sind zum Beispiel: Besondere Qualifikationen, Berufserfahrung und auch Stand des Journalisten.
Gewerkschaft und Betriebsräte, sowie Tarifverhandlungen für den Gehaltstarifvertrag. Weiterführende Tarife und Versicherungen für Journalisten:
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